Rechtsprechung
AG Mettmann, 10.02.2017 - 21 C 484/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46363) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Haftung aufgrund Aufsichtspflichtverletzung bei Überlassung eines Fahrrads ohne Kettenschutz an neunjähriges Mädchen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Pkws durch ein minderjähriges Kind; Haftung aufgrund Aufsichtspflichtverletzung als unerlaubte Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann, 10.02.2017 - 21 C 484/15
- LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
Auszug aus AG Mettmann, 10.02.2017 - 21 C 484/15
Die Klage wurde durch das Amtsgericht Mettmann mit Urteil vom 04.05.2015 (AZ 25 C 301/14) und im anschließenden Berufungsverfahren durch das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 01.10.2015 (AZ 9 S 114/15) abgewiesen, weswegen er nunmehr die Beklagten wegen behaupteter Aufsichtspflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nimmt.
- LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17
Teilnahme eines neunjährigen Mädchens am öffentlichen Verkehr mit Fahrrad ohne …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 10.02.2017 (21 C 484/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.