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   AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15   

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https://dejure.org/2016,58254
AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15 (https://dejure.org/2016,58254)
AG Mettmann, Entscheidung vom 12.09.2016 - 25 C 477/15 (https://dejure.org/2016,58254)
AG Mettmann, Entscheidung vom 12. September 2016 - 25 C 477/15 (https://dejure.org/2016,58254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Versicherungsnehmer

 
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  • LG Bonn, 15.11.2012 - 6 S 63/12

    Notwendige Voraussetzungen von Arglist gegenüber dem Haftpflichtversicherer für

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Duisburg, Urteil vom 15. März 2013 - 7 S 104/12 -, Rn. 6; LG Offenburg, Urteil vom 23. August 2011 - 1 S 3/11 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. August 2011 - 8 T 5263/11 - LG Bonn, Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 - juris).

    Insoweit schließt sich das Gericht insbesondere der überzeugenden Argumentation des Landgerichts Bonn (vgl. Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 -, Rn. 30, juris) an, auf welche zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug genommen wird.

  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Der Beklagte hat vorliegend nämlich eingewandt, dass die etwaige Beachtung der aus § 142 Abs. 2 StGB folgenden Rechtspflichten durch ihn der Klägerin keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschaffte hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11, juris).

    Eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11; Urteil vom 04.05.2009, IV ZR 62/07, juris).

  • LG Duisburg, 15.03.2013 - 7 S 104/12

    Ausschluss eines Kausalitätsgegenbeweises nach § 28 Abs. 3 VVG durch unerlaubtes

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Duisburg, Urteil vom 15. März 2013 - 7 S 104/12 -, Rn. 6; LG Offenburg, Urteil vom 23. August 2011 - 1 S 3/11 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. August 2011 - 8 T 5263/11 - LG Bonn, Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 - juris).
  • LG Offenburg, 23.08.2011 - 1 S 3/11

    Zapfsäule beschädigt und dann weggefahren - vorsätzliche Unfallflucht

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Duisburg, Urteil vom 15. März 2013 - 7 S 104/12 -, Rn. 6; LG Offenburg, Urteil vom 23. August 2011 - 1 S 3/11 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. August 2011 - 8 T 5263/11 - LG Bonn, Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 - juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.08.2011 - 8 T 5263/11

    Erfolgsaussichtsprüfung für einen Prozesskostenhilfeantrag im Regressprozess der

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, damit stets gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, gibt es nicht (LG Duisburg, Urteil vom 15. März 2013 - 7 S 104/12 -, Rn. 6; LG Offenburg, Urteil vom 23. August 2011 - 1 S 3/11 - LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08. August 2011 - 8 T 5263/11 - LG Bonn, Urteil vom 15. November 2012 - 6 S 63/12 - juris).
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Eine arglistige Verletzung der Aufklärungspflicht setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012, IV ZR 97/11; Urteil vom 04.05.2009, IV ZR 62/07, juris).
  • LG Düsseldorf, 29.01.2015 - 9 S 27/14

    Durch Verkehrsunfallflucht verletzt Kraftfahrer arglistig seine

    Auszug aus AG Mettmann, 12.09.2016 - 25 C 477/15
    Die gegenteilige - nicht differenzierende - Auffassung, wonach jegliche vorsätzliche Verkehrsunfallflucht eine arglistige Aufklärungsobliegenheitsverletzung im Verhältnis zum Versicherer darstelle (vgl. beispielhaft LG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2015 - 9 S 27/14-, juris), ist abzulehnen.
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