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AG Michelstadt, 01.07.2009 - 1 C 680/08 (02) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsanspruch bzgl. außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Verzug eines Krankenhauses mit der Herausgabe von Patientenakten an den Versicherer
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SGB V § 294 a; SGB X § 116
Einsichtsrecht der Krankenkasse in Patientenunterlagen. Mit Anmerkung: S. C. Melanie Holthus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 2010, 693
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Berlin, 01.06.2004 - S 82 KR 2038/02
Anspruch einer Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen wegen des …
Auszug aus AG Michelstadt, 01.07.2009 - 1 C 680/08
Der von der Klägerin gegenüber der Beklagten geltend gemachte Herausgabeanspruch folgt nach der Auffassung des Gerichts eindeutig sowohl dem Wortlaut als auch dem Regelungszweck nach aus § 294 a Abs. 1 SGB V. Dieser soll den Krankenkassen, die gegebenenfalls auch eigene Regressansprüche geltend machen, einen eigenen Auskunftsanspruch gegenüber dem Krankenhaus geben, um das Vorliegen eines Regressfalles überprüfen zu können (vgl. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 01.06.2004, Az.: S 82 KR 2038/02).