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   AG Michelstadt, 22.09.2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11   

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https://dejure.org/2011,33924
AG Michelstadt, 22.09.2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11 (https://dejure.org/2011,33924)
AG Michelstadt, Entscheidung vom 22.09.2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11 (https://dejure.org/2011,33924)
AG Michelstadt, Entscheidung vom 22. September 2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11 (https://dejure.org/2011,33924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24a Abs 1 StVG, § 25 StVG, § 4 Abs 3 Nr 241 BKatV
    Kein Beweisverwertungsverbot für Alkoholmessung auch bei fehlender Belehrung über Freiwilligkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung eines unfreiwilligen Atemalkoholtests

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Beweisverwertungsverbot für Alkoholmessung auch bei fehlender Belehrung über Freiwilligkeit

  • blutalkohol PDF, S. 132
  • bussgeldsiegen.de

    Beweisverwertungsverbot für Alkoholmessung bei fehlender Belehrung über Freiwilligkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Frankfurt/Main, 18.01.2010 - 998 OWi 2022/955 JsOWi 20697/09
    Auszug aus AG Michelstadt, 22.09.2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11
    Das Ergebnis einer Messung einer Atemalkoholkonzentration mit einem Atemalkoholmessgerät unterliegt nicht deshalb einem Beweisverwertungsverbot, weil der Betroffene vor der Messung nicht darüber belehrt wurde, dass die Teilnahme an dieser Messung freiwillig und nicht erzwingbar ist (entgegen AG Frankfurt a.M., NZV 2010, 266).

    Diese fehlende Belehrung führe - unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 18.10.2010 (NZV 2010, 266) - zu einem Verwertungsverbot.

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus AG Michelstadt, 22.09.2011 - 2 OWi 1400 Js 22301/11
    Ein Beweisverwertungsverbot ist daher als Ausnahme nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen nach Abwägung wieder streitenden Interessen im Einzelfall anzuerkennen (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2011, DAR 2011, 696 ff.).
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