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   AG Miesbach, 24.09.2014 - 1 C 489/14   

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https://dejure.org/2014,48751
AG Miesbach, 24.09.2014 - 1 C 489/14 (https://dejure.org/2014,48751)
AG Miesbach, Entscheidung vom 24.09.2014 - 1 C 489/14 (https://dejure.org/2014,48751)
AG Miesbach, Entscheidung vom 24. September 2014 - 1 C 489/14 (https://dejure.org/2014,48751)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Richter des AG Miesbach ändert seine Rechtsprechung und verurteilt nun die HUK 24 AG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten

 
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  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus AG Miesbach, 24.09.2014 - 1 C 489/14
    Das Gebot zur wirtschaflich vernüftigen Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH VI ZR 225/13 sowie VI ZR 393/02).

    Dabei ist eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d. h. es ist Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten zu nehmen (BGH, Urteil vom 11.02.14, Aktenzeichen: VI ZR 225/13).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus AG Miesbach, 24.09.2014 - 1 C 489/14
    Das Gebot zur wirtschaflich vernüftigen Schadensbehebung verlangt jedoch vom Geschädigten nicht, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGH VI ZR 225/13 sowie VI ZR 393/02).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus AG Miesbach, 24.09.2014 - 1 C 489/14
    Die Klägerin konnte einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenshöhe an ihrem durch den Unfall beschädigten PKW beauftragen und von der Beklagten nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BHG VI ZR 471/12).
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