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AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14 |
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- BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Nach den der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrundeliegenden Erkenntnissen sind die Kosten eines sog. Unfallersatztarifs in der Regel höher als der erforderliche Herstellungsaufwand (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53).zu nennen (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53; Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05, in: NJW 2006, 360, 361; eingehend zu den einzelnen Risiko- und Kostenfaktoren bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen LG Bielefeld, Urteil vom 26.7.2006 - 21 S 290/04: Fahrzeugvorhaltung auch schlechter ausgelasteter Fahrzeuge, erhöhte Kosten für die Zustellung und Abholung der Fahrzeuge, Beschädigungsrisiko bei Fahrzeugen ohne Kreditkartensicherheit, erhöhtes Unterschlagungsrisiko, Forderungsvorfinanzierung, Risiko des Forderungsausfalls nach geänderter Bewertung der Haftungsanteile des Kunden am Unfallgeschehen, erhöhter Verwaltungsaufwand, Erfordernis der Umsatzsteuervorfinanzierung).
- OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 102/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
An diesem fehlt es, wenn der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem günstigeren Normaltarif hätte anmieten können, da er in diesem Fall einen Zuschlag wegen allgemeiner unfallspezifischer Kostenfaktoren nicht hätte zahlen brauchen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.02.2009, Az.: 2 U 102/08).Eine Eil- oder Notsituation bei der Anmietung kann der Klägerin zudem nicht zugutegehalten werden (vgl. zu dieser Konstellation OLG Köln, Urteil vom 11.02.2009, Az.: 2 U 102/08).
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Gesonderte Kosten für einen Zusatzfahrer hat der Schädiger grundsätzlich zu erstatten, wobei es zum einen nicht darauf ankommt, ob die Zusatzfahrer das Fahrzeug tatsächlich nutzten; maßgeblich ist allein, ob die angemieteten Fahrzeuge für die Nutzung auch durch Zusatzfahrer angemietet wurden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013, Az.: 15 U 212/12, Rn. 51, zitiert nach juris).
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Ob und in welcher Höhe unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters die Erstattung höherer Mietwagenkosten als der nach dem Normaltarif rechtfertigen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 287 ZPO vom Tatrichter zu schätzen (vgl. Urteil vom 14.2.2006 - VI ZR 126/05, in: NJW 2006, 1506, 1507). - BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Als erforderlich sind dabei nur diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 135; NJW 2005, 1041; NJW 2007, 3782). - BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
zu nennen (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03, in: NJW 2005, 51, 53; Urteil vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05, in: NJW 2006, 360, 361; eingehend zu den einzelnen Risiko- und Kostenfaktoren bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen LG Bielefeld, Urteil vom 26.7.2006 - 21 S 290/04: Fahrzeugvorhaltung auch schlechter ausgelasteter Fahrzeuge, erhöhte Kosten für die Zustellung und Abholung der Fahrzeuge, Beschädigungsrisiko bei Fahrzeugen ohne Kreditkartensicherheit, erhöhtes Unterschlagungsrisiko, Forderungsvorfinanzierung, Risiko des Forderungsausfalls nach geänderter Bewertung der Haftungsanteile des Kunden am Unfallgeschehen, erhöhter Verwaltungsaufwand, Erfordernis der Umsatzsteuervorfinanzierung). - OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08
Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Das Amtsgericht Essen hatte bereits in seiner Entscheidung vom 3. November 2009, Az.: 12 C 229/09, ausgeführt, dass eine Orientierung an der einen oder der anderen Liste zwar möglich ist und von unterschiedlichen Entscheidungen jeweils befürwortet wird (s. beispielhaft die gegensätzlichen Entscheidungen zweier Senate des OLG Köln, NZV 2009, 447 ff. bzw. OLG Köln, Urteil v. 10.10.2008, Az.: 6 U 115/08), aber kein Grund ersichtlich ist, warum sich das Gericht für eine der Schätzgrundlagen entscheiden müsste. - BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Als erforderlich sind dabei nur diejenigen Aufwendungen anzusehen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, NJW 2005, 135; NJW 2005, 1041; NJW 2007, 3782). - AG Essen, 03.11.2009 - 12 C 229/09
Der übliche Mietwagenpreis kann als Mittelwert zwischen "Schwacke-Liste" und …
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Das Amtsgericht Essen hatte bereits in seiner Entscheidung vom 3. November 2009, Az.: 12 C 229/09, ausgeführt, dass eine Orientierung an der einen oder der anderen Liste zwar möglich ist und von unterschiedlichen Entscheidungen jeweils befürwortet wird (s. beispielhaft die gegensätzlichen Entscheidungen zweier Senate des OLG Köln, NZV 2009, 447 ff. bzw. OLG Köln, Urteil v. 10.10.2008, Az.: 6 U 115/08), aber kein Grund ersichtlich ist, warum sich das Gericht für eine der Schätzgrundlagen entscheiden müsste. - OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Moers, 23.12.2014 - 563 C 408/14
Das Amtsgericht Essen hatte bereits in seiner Entscheidung vom 3. November 2009, Az.: 12 C 229/09, ausgeführt, dass eine Orientierung an der einen oder der anderen Liste zwar möglich ist und von unterschiedlichen Entscheidungen jeweils befürwortet wird (s. beispielhaft die gegensätzlichen Entscheidungen zweier Senate des OLG Köln, NZV 2009, 447 ff. bzw. OLG Köln, Urteil v. 10.10.2008, Az.: 6 U 115/08), aber kein Grund ersichtlich ist, warum sich das Gericht für eine der Schätzgrundlagen entscheiden müsste. - LG Bielefeld, 26.07.2006 - 21 S 290/04
Geltendmachung von weitergehenden Mietwagenkosten aus einem Verkehrsunfall aus …
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
- BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten