Rechtsprechung
AG Monschau, 04.03.2009 - 6 F 164/08 |
Verfahrensgang
- AG Monschau, 04.03.2009 - 6 F 164/08
- OLG Köln, 19.03.2010 - 10 UF 50/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 31.01.2012 - 9 WF 131/11
Vollstreckung einer Umgangsregelung
Aus der durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel vom 4. Dezember 2009 - 6 F 164/08 S - rechtskräftig geschiedenen Ehe der Beteiligten zu 1. und 2. sind die Kinder V., geboren am .Bezüglich des Umgangs mit dem Kind M. schlossen die Kindeseltern in dem Verfahren 6 F 164/08 UG des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel in der mündlichen Verhandlung vom 4. Dezember 2009 einen Vergleich, wonach der Antragsteller berechtigt ist, den Umgang mit dem Kind vierzehntägig jeweils in der Zeit von freitags 17.30 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr auszuüben (Ziffer 1.), sowie das Kind in der 2. Hälfte der Schulferien (Ziffer 3.) sowie an den zweiten hohen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten) in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Ziffer 4.) zu sich zu nehmen.
In dem von dem Kindesvater bei dem Familiengericht Saarlouis eingeleiteten Verfahren 22 F 170/10 UG wurde durch Beschluss vom 6. August 2010 darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Regelung des Umgangs vom 4. Dezember 2009 i.V.m. dem Beschluss vom 29. April 2010 des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel, Az. 6 F 164/08 UG, ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angeordnet werden kann, und dass, sofern die Anordnung von Ordnungsgeld keinen Erfolg verspricht, das Gericht Ordnungshaft bis zu 6 Monaten anordnen kann.
- OLG Köln, 19.03.2010 - 10 UF 50/09
Veräußerung eines Anteils an einer Immobilie im Hinblick auf die …
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Monschau vom 04. März 2009 (6 F 164/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.