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   AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12   

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AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12 (https://dejure.org/2012,62605)
AG Montabaur, Entscheidung vom 04.10.2012 - 14 IN 50/12 (https://dejure.org/2012,62605)
AG Montabaur, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 14 IN 50/12 (https://dejure.org/2012,62605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 InsO, § 13 Abs 2 InsO, § 14 Abs 1 S 1 InsO, § 14 Abs 1 S 2 InsO, § 27 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Fortbestehende Zulässigkeit eines Gläubigerantrags bei erfüllungsbedingtem Wegfall der Forderung vor Eröffnungsentscheidung; Erledigungserklärung des Gläubigers nach Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses; Schweigen des Schuldners als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Auszug aus AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12
    Ein Gläubiger kann seinen Insolvenzantrag abweichend von der für die Erledigungserklärung entsprechend geltenden (vergleiche BGH, 11. November 2004, IX ZB 258/03, NJW-RR 2005, 418) Zeitschranke des § 13 Abs. 2 InsO auch nach dem Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses noch für erledigt erklären, wenn der Eröffnungsbeschluss nachträglich aufgehoben wird bzw. wurde.(Rn.10)(Rn.11).

    Die Zustimmungsfiktion des § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO ist über § 4 InsO anwendbar (Abgrenzung BGH, 11. November 2004, IX ZB 258/03 NJW-RR 2005, 418).(Rn.12)(Rn.13)(Rn.18)(Rn.19).

    10 Zwar gelten die zeitlichen Einschränkungen des § 13 Abs. 2 InsO nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift für die Erledigungserklärung entsprechend (vgl. BGH NJW-RR 2005, 418 und OLG Celle aaO.).

    Ob der Insolvenzantrag auch begründet war, also der Schuldner seinerzeit tatsächlich zahlungsunfähig war, bedarf im Rahmen der nach übereinstimmender Erledigungserklärung lediglich noch nach billigem Ermessenen zu treffenden Kostenentscheidung demgegenüber keiner weiteren Sachaufklärung mehr (vgl. BGH NJW-RR 2005, 418).

    18 Zu dem gleichen Ergebnis würde man vorliegend überdies gelangen, läge ein Widerspruch des Schuldners gegen die Erledigungserklärung der Gläubigerin vom 20.07.2012 vor oder würde man ein Schweigen des Schuldners auf die Erledigungserklärung nicht als Zustimmung i.S.v. § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO werten (so, jedoch aufgrund des Verweises in § 4 InsO auch auf § 91a ZPO insoweit wenig überzeugend, unter Umständen aber auf die Rechtslage vor Einführung des § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO beschränkt: BGH NJW-RR 2005, 418).

    Danach hat das Gericht hier lediglich zu prüfen, ob der Antrag einmal zulässig gewesen ist, während zu der Frage, ob der Antrag auch begründet gewesen ist, in keinem Falle mehr eine Sachaufklärung erfolgen muss (vgl. BGH NJW-RR 2005, 418).

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12
    Waren sie hingegen erfüllt, kann der nachträgliche Wegfall des Insolvenzgrundes (Eröffnungsgrundes) nur im Verfahren des § 212 InsO geltend gemacht werden (Anschluss BGH, 27. Juli 2006, IX ZB 204/04, NZI 2006, 693).(Rn.5).

    5 Dennoch ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens für die Prüfung des Vorliegens der Eröffnungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Eröffnungs- und nicht der Beschwerdeentscheidung abzustellen (vgl. BGH NZI 2006, 693).

  • LG Düsseldorf, 07.05.2003 - 25 T 296/03
    Auszug aus AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12
    Erfüllt indes der Schuldner die dem Gläubigerantrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung, wird der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig (vgl. LG Düsseldorf NZI 2003, 501 und LG Aachen ZIP 2003, 1264).
  • OLG Celle, 02.03.2000 - 2 W 15/00

    Ausschluss der Rücknahme des Insolvenzantrags nach Erlass des

    Auszug aus AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12
    abgesehen von dem Fall, dass es sich bei ihr um die einzige Verbindlichkeit des Schuldners handelt - bedeutungslos (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 673 und Uhlenbruck/Pape InsO 13. Aufl. 2010 § 34 Rdn. 15).
  • LG Aachen, 02.04.2003 - 3 T 115/03

    Erledigung eines Insolvenzeröffnungsantrages nach dem Begleichen einer

    Auszug aus AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12
    Erfüllt indes der Schuldner die dem Gläubigerantrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung, wird der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig (vgl. LG Düsseldorf NZI 2003, 501 und LG Aachen ZIP 2003, 1264).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus AG Montabaur, 04.10.2012 - 14 IN 50/12
    Des Weiteren hatte die Gläubigerin den Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit dadurch glaubhaft gemacht, dass sie nachgewiesen hatte, dass sich der Beklagte mit der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge über sechs Monate im Rückstand befand (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1632 und Braun InsO 5. Aufl. 2012 § 14 Rdn. 21).
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