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   AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12   

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https://dejure.org/2013,23165
AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12 (https://dejure.org/2013,23165)
AG Montabaur, Entscheidung vom 19.02.2013 - 5 C 293/12 (https://dejure.org/2013,23165)
AG Montabaur, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 5 C 293/12 (https://dejure.org/2013,23165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 651a BGB
    Pauschalreisevertrag: Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro; Umbuchungswunsch des Reisenden als neuer Reisevermittlungsauftrag

  • reise-recht-wiki.de

    Umbuchungswunsch des Reisenden als neuer Reisevermittlungsauftrag

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Umbuchung einer Reise im Reisebüro

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang

    Auszug aus AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12
    Vielmehr betrifft eine Umbuchung wieder die Auswahlentscheidung des Reisekunden als solche, so dass die Beziehung zwischen Reisebüro und Kunden wieder auf den Zeitpunkt vor der Auswahlentscheidung zurückversetzt wird (Abgrenzung BGH, 25. April 2006, X ZR 198/04, NJW 2006, 2321).(Rn.9).

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass das Reisebüro nach getroffener Auswahlentscheidung des Reisekunden, also der Wahl einer bestimmten Reise(leistung), bei den Informationen über die Durchführung dieser ausgewählten Reise(leistung) nur noch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig wird (vgl. BGH NJW 2006, 2321 und AmtsG Frankfurt/M Urteil vom 14.09.2010 - 30 C 2636/09 - Juris).

    Dieser Sachverhalt spielt sich deshalb erneut im Rahmen des nach herrschender Meinung direkt zwischen dem Reisebüro und seinen Kunden zumindest stillschweigend geschlossenen Reisevermittlungsvertrags (vgl. die in BGH NJW 2006, 2321 zitierte Rspr. und Lit.) ab, wobei vorliegend, nachdem die Beklagte den Umbuchungswunsch der Klägerin nicht zurückgewiesen hat, dahinstehen kann, ob durch den Auftrag zur Umbuchung und dessen Nichtzurückweisung stillschweigend ein neuer Reisevermittlungsvertrag zustande kommt oder ob das Reisebüro hierbei noch im Rahmen seiner vertraglichen bzw. nachvertraglichen Pflichten aus dem ursprünglich vor der ersten Buchung zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrag tätig wird.

  • LG Frankfurt/Main, 10.12.1998 - 24 S 109/98

    Reisevertragsrecht; unterlassener Hinweis auf Visumspflicht

    Auszug aus AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12
    Zwischen einem Reisebüro, das Agenturverträge mit verschiedenen Reiseveranstaltern geschlossen hat, und dem Beratung bei der Auswahl einer Pauschalreise wünschenden Reisekunden kommt ein eigenes Vertragsverhältnis mit Haftungsfolgen für das Reisebüro zustande (Anschluss LG Frankfurt, 10. Dezember 1998, 2/24 S 109/98, NJW-RR 1999, 1145 und LG Kleve, 10. August 2000, 6 S 85/00, NJW-RR 2002, 557).(Rn.7).
  • AG Frankfurt/Main, 14.09.2010 - 30 C 2636/09

    Reiseveranstalterhaftung: Zurechnung des Verschuldens des Reisebüros

    Auszug aus AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12
    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass das Reisebüro nach getroffener Auswahlentscheidung des Reisekunden, also der Wahl einer bestimmten Reise(leistung), bei den Informationen über die Durchführung dieser ausgewählten Reise(leistung) nur noch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters tätig wird (vgl. BGH NJW 2006, 2321 und AmtsG Frankfurt/M Urteil vom 14.09.2010 - 30 C 2636/09 - Juris).
  • LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00

    Umfang der Informationspflicht des eine Pauschalreise vermittelnden Reisebüros;

    Auszug aus AG Montabaur, 19.02.2013 - 5 C 293/12
    Zwischen einem Reisebüro, das Agenturverträge mit verschiedenen Reiseveranstaltern geschlossen hat, und dem Beratung bei der Auswahl einer Pauschalreise wünschenden Reisekunden kommt ein eigenes Vertragsverhältnis mit Haftungsfolgen für das Reisebüro zustande (Anschluss LG Frankfurt, 10. Dezember 1998, 2/24 S 109/98, NJW-RR 1999, 1145 und LG Kleve, 10. August 2000, 6 S 85/00, NJW-RR 2002, 557).(Rn.7).
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