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AG Mosbach, 12.12.2018 - 2 C 97/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- medizinrechtsiegen.de
Wahlleistungsvereinbarung - Transplantation Spendermeniskus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R
Krankenversicherung - Arzneimittel
Auszug aus AG Mosbach, 12.12.2018 - 2 C 97/17
Jedoch ist die Transplantation des Spendermeniskus nicht notwendig, da die gesetzliche Krankenkasse lediglich zur Leistung der erforderlichen ärztlichen Behandlung verpflichtet, dahingegen eine aus Sicht des versicherten Patienten "optimale Versorgung" (BSG v. 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R -) nicht geschuldet ist (…Engelhard/Helbig in: Schlegel/Voelzke, juris PK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 12 SGB V, Rn. 77).
- LG Mosbach, 18.12.2019 - 2 S 1/19
Krankenhaus darf Entgelt für Wahlleistung behalten, obwohl …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mosbach vom 12.12.2018 (2 C 97/17) wird zurückgewiesen.Der Kläger beantragt unter Abänderung des Urteils des AG Mosbach, Aktenzeichen 2 C 97/17 wie folgt zu erkennen:.