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AG Mosbach, 17.05.2006 - 3 M 6590/06 |
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Verfahrensgang
- AG Mosbach, 17.05.2006 - 3 M 6590/06
- LG Mannheim, 14.06.2007 - 3 O 74/01
- OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 7 U 158/07
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 7 U 158/07
Zur Beweislastumkehr für die Ursächlichkeit eines groben Behandlungsfehlers für …
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner - die Beklagte zu 1 unter Berücksichtigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des Amtsgerichts Mosbach vom 17.05.2006 (3 M 6590/06) zugunsten der Sparkasse N. verpflichtet sind, dem Kläger allen zukünftigen Schaden zu ersetzen, der auf die durch die fehlerhafte stationären Behandlung bei der Beklagten zu 1 in der Zeit vom 27. November 1998 bis 18. Januar 1999 erlittene Meningitis zurückzuführen ist, soweit nicht Ansprüche auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder noch übergehen werden.