Rechtsprechung
AG Mosbach, 19.02.2021 - 5 C 312/20 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Mosbach, 19.02.2021 - 5 C 312/20
der Geschädigte die Kosten der Instandsetzung als Schaden ab und weist er die Erforderlichkeit der Mittel durch die Reparaturkostenrechnung oder durch ein ordnungsgemäßes Gutachten eines Sachverständigen nach, hat der Schädiger die konkreten Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der Abrechnung und damit ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ergibt (BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02). - BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14
Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf …
Auszug aus AG Mosbach, 19.02.2021 - 5 C 312/20
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH NJW 2016, 314 Rn. 10, beckonline).