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AG Mosbach, 28.04.2010 - 3 M 6247/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung; Vollstreckung wegen mehrerer titulierter Hauptforderungen in eine Forderung des Schuldners gegen einen oder mehrere Drittschuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung; Vollstreckung wegen mehrerer titulierter Hauptforderungen in eine Forderung des Schuldners gegen einen oder mehrere Drittschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2010, 530
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Koblenz, 06.02.2009 - 2 T 92/09
Grundsätze zur Addition von Pfändungsbeschlüssen verschiedener Drittschuldner …
Auszug aus AG Mosbach, 28.04.2010 - 3 M 6247/10
Zur Begründung führt er aus, dass § 22 RVG die Gegenstandswerte verdoppeln würde, da zwei Forderungen in einem Beschluss gepfändet worden seien, weswegen diese zwei Gegenstände zu addieren seien, so auch LG Koblenz (JurBüro 2010, 49).Soweit der Gläubigervertreter eine Entscheidung des LG Koblenz (JurBüro 2010, 49 ff) und ebenso AG Berlin-Mitte (JurBüro 2009, 606) anführt, so können diese Entscheidungen nicht überzeugen, zumal in beiden Entscheidungen ohne nähere Begründung § 22 RVG angewendet wird.
- AG Berlin-Mitte, 28.07.2009 - 32 M 4973/09
Auszug aus AG Mosbach, 28.04.2010 - 3 M 6247/10
Soweit der Gläubigervertreter eine Entscheidung des LG Koblenz (JurBüro 2010, 49 ff) und ebenso AG Berlin-Mitte (JurBüro 2009, 606) anführt, so können diese Entscheidungen nicht überzeugen, zumal in beiden Entscheidungen ohne nähere Begründung § 22 RVG angewendet wird.