Rechtsprechung
AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08
Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 war vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als zulässige Schätzungsgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO anerkannt worden (vgl. u.a. BGH, NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693). - BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"
Auszug aus AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08
Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 war vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als zulässige Schätzungsgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO anerkannt worden (vgl. u.a. BGH, NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693). - BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08
Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 war vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als zulässige Schätzungsgrundlage im Rahmen von § 287 ZPO anerkannt worden (vgl. u.a. BGH, NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693).
- BGH, 21.11.2007 - XII ZR 15/06
Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Vermietung eines PKW zu einem …
Auszug aus AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08
Nach der herrschenden Rechtsprechung kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21.11.2007, Az. XII ZR 15/06, zitiert nach juris). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08
Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.3.2008 (Az. VI ZR 164/07) beruft, so rechtfertigt dies ebenfalls keine andere Beurteilung und führt insbesondere nicht zur Notwendigkeit einer Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens im Rahmen von § 287 ZPO. - LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 147/07
Grundsätzlicher Ersatz des geringeren Mietpreises bei Anmietung eines …
Auszug aus AG Nördlingen, 19.11.2008 - 3 C 350/08
Die von der Beklagten vorgebrachten Bedenken gegen die Eignung dieser Liste als Schätzungsgrundlage greifen nicht durch (vgl. dazu insgesamt LG Bielefeld, Urteil vom 12.9.2007, Az. 21 S 147/07; zitiert nach juris).