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   AG Nürnberg, 08.10.2013 - UR III 151/12   

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https://dejure.org/2013,46200
AG Nürnberg, 08.10.2013 - UR III 151/12 (https://dejure.org/2013,46200)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 08.10.2013 - UR III 151/12 (https://dejure.org/2013,46200)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - UR III 151/12 (https://dejure.org/2013,46200)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStG § 34 Abs. 1, PStG § 9, StAG § 10, StAG § 11, GFK Art. 28 Abs. 1 S. 1
    Nachbeurkundung, Identität, Identitätsnachweis, Einbürgerung, Ausschlussgrund, Einbürgerungsvoraussetzung, Flüchtlingsausweis, Reiseausweis für Flüchtlinge, Identifikationsfunktion, öffentliche Urkunde, Identitätsfeststellung

 
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  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus AG Nürnberg, 08.10.2013 - UR III 151/12
    Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, NVwZ 2004, 1250 ermöglicht ein solcher nach § 18 Abs. 1 Passgesetz als öffentliche Urkunde den - widerlegbaren - Nachweis, dass ein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Pass enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2005 - 20 W 160/05

    Keine Eheschließung eines Ausländers mangels Vorlage eines Reisepasses

    Auszug aus AG Nürnberg, 08.10.2013 - UR III 151/12
    So hat beispielsweise das OLG Frankfurt/Main in seinem Beschluss vom 01.09.2005, Az.: 20 W 160/05 entschieden, dass bei der Anmeldung zur Eheschließung der Standesbeamte in der Regel zum Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit die Vorlage eines gültigen und mit einem Lichtbild versehenen Ausweisdokumentes verlangen kann.
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    Auszug aus AG Nürnberg, 08.10.2013 - UR III 151/12
    Soweit das Standesamt im Hinblick auf den Personalausweis des Ehemannes vorträgt, dass für die Einbürgerung nur ein Passersatz für Flüchtlinge mit dem Zusatz vorlag, dass die Personalangaben auf eigene Angaben des Ausweisinhabers beruhen und eine notarielle Versicherung an Eides Statt vorgelegt wurde, ist darüber hinaus auf ein Urteil des OLG Hamm vom 06.03.2008, Az.: 15 W 367/07 zu verweisen.
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