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AG Nürnberg, 10.12.2010 - HRA 10783 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Seit Geltung der HRegGebV für Handelsregistereintragungen findet § 164 KostO keine Anwendung mehr; Zusatzgebühr nach GVNr. 1506 ist auch bei mehreren unter derselben laufenden Nummer ins Handelsregister eingetragenen Tatsachen nur einmal zu erheben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 164
Seit Geltung der HRegGebV für Handelsregistereintragungen findet § 164 KostO keine Anwendung mehr; Zusatzgebühr nach GVNr. 1506 ist auch bei mehreren unter derselben laufenden Nummer ins Handelsregister eingetragenen Tatsachen nur einmal zu erheben - rechtsportal.de