Rechtsprechung
AG Nürnberg, 15.12.1992 - 17 C 8349/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,27105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks
- beck.de , S. 27
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Nürnberg-Fürth, 05.05.1993 - 11 S 1466/93
Auszug aus AG Nürnberg, 15.12.1992 - 17 C 8349/92
HVBG HVBG-Info 14/1997 vom 13.06.1997, S. 1343 - 1344, DOK 553:554 Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks - Urteile des AG Nürnberg vom 15.12.1992 - 17 C 8349/92 - und des LG Nürnberg-Fürth vom 05.05.1993 - 11 S 1466/93 Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks (§§ 97 Abs. 1 Satz 1, 433 Abs. 1 BGB; § 865 Abs. 2 ZPO); hier: Urteile des AG Nürnberg vom 15.12.1992 - 17 C 8349/92 - und des LG Nürnberg-Fürth vom 05.05.1993 - 11 S 1466/93 - Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks und muß deshalb beim Verkauf des Hauses an die neuen Eigentümer übergeben (herausgegeben) werden.