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   AG Nürnberg, 15.12.1992 - 17 C 8349/92   

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AG Nürnberg, 15.12.1992 - 17 C 8349/92 (https://dejure.org/1992,27105)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 15.12.1992 - 17 C 8349/92 (https://dejure.org/1992,27105)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 17 C 8349/92 (https://dejure.org/1992,27105)
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  • LG Nürnberg-Fürth, 05.05.1993 - 11 S 1466/93
    Auszug aus AG Nürnberg, 15.12.1992 - 17 C 8349/92
    HVBG HVBG-Info 14/1997 vom 13.06.1997, S. 1343 - 1344, DOK 553:554 Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks - Urteile des AG Nürnberg vom 15.12.1992 - 17 C 8349/92 - und des LG Nürnberg-Fürth vom 05.05.1993 - 11 S 1466/93 Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks (§§ 97 Abs. 1 Satz 1, 433 Abs. 1 BGB; § 865 Abs. 2 ZPO); hier: Urteile des AG Nürnberg vom 15.12.1992 - 17 C 8349/92 - und des LG Nürnberg-Fürth vom 05.05.1993 - 11 S 1466/93 - Eine festinstallierte Satelliten-Empfangsanlage gehört zum Zubehör eines Wohngrundstücks und muß deshalb beim Verkauf des Hauses an die neuen Eigentümer übergeben (herausgegeben) werden.
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