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   AG Nürnberg, 31.01.2019 - 21 C 7497/18   

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https://dejure.org/2019,16770
AG Nürnberg, 31.01.2019 - 21 C 7497/18 (https://dejure.org/2019,16770)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 31.01.2019 - 21 C 7497/18 (https://dejure.org/2019,16770)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 21 C 7497/18 (https://dejure.org/2019,16770)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 305, § 312i Abs. 1 S. 1, § 410 Abs. 2; VO (EG) Nr. 261/2004 Art. 7, Art. 12, Art. 13, Art. 15 Abs. 1
    Anwendbares Recht bei Anspruch auf Ausgleichzahlung wegen Flugverspätung

  • rewis.io

    Anwendbares Recht bei Anspruch auf Ausgleichzahlung wegen Flugverspätung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Rechtswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwendbares Recht bei Anspruch auf Ausgleichzahlung wegen Flugverspätung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus AG Nürnberg, 31.01.2019 - 21 C 7497/18
    Der EuGH stellt hinsichtlich des Vertragsbegriffes auf die freiwillig eingegangenen Verpflichtungen ab, so NJW 2002, 3159 und Münchner Kommentar zu Rom II-VO, Artikel 4 Rn. 14. Es liegt aber in dem Ausgleichsanspruch nach Artikel 7 Fluggastrechteverordnung keine freiwillig eingegangene Verpflichtung, die ein vertragliches Verhältnis entsprechend Rom I-VO begründen kann, sondern es es handelt sich um ein außervertragliches Schuldverhältnis.
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus AG Nürnberg, 31.01.2019 - 21 C 7497/18
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 10.01.2006 C-344/04, BeckRS 3006, 70031 Rn 17 betont, dass die Ausgleichsleistung wegen einer Verspätung eine Kompensation für den Zeitverlust und für die Unannehmlichkeit darstellt.
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