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AG Nürtingen, 02.04.2011 - 21 M 424/11 |
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Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 02.04.2011 - 21 M 424/11
- LG Stuttgart, 05.07.2011 - 10 T 163/11
- BGH, 23.08.2012 - VII ZB 44/11
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.08.2012 - VII ZB 44/11
Zwangsvollstreckungsverfahren: Aufnahme der Pflicht zur Herausgabe sämtlicher …
Auf die Rechtsmittel des Gläubigers wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 5. Juli 2011 (10 T 163/11) im Kostenpunkt und, ebenso wie der Beschluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 2. April 2011 (21 M 424/11), insoweit aufgehoben, als die Anordnung an die Schuldnerin zur Herausgabe der laufenden Kontoauszüge ab dem Zeitpunkt der Pfändung abgelehnt worden ist.Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Nürtingen vom 2. April 2011 (21 M 424/11) wird um die Anordnung ergänzt, dass die Schuldnerin die laufenden Kontoauszüge ab dem Zeitpunkt der Pfändung an den Gläubiger herauszugeben hat.