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   AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13   

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https://dejure.org/2013,15284
AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13 (https://dejure.org/2013,15284)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 05.07.2013 - 46 C 520/13 (https://dejure.org/2013,15284)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 46 C 520/13 (https://dejure.org/2013,15284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Ausfallzahlung bei Flugverspätung

  • reise-recht-wiki.de

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnliche Umstände"

  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ausgleichszahlung für Flugreisende im Nur-Verspätungsfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Die Kläger berufen sich auf die Entscheidung des EuGH, die ihnen das Gericht in der Terminsbestimmung zitiert hat, Urteil vom 19.11.2009 zu AZ: C-402/07 und C-432/07.

    Denn der EuGH hat mit Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07, RRa 2009, 282 ff. - zitiert nach juris) im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der VO EG Nr. 261/2004 Fluggäste eines verspäteten Fluges mit einem Zeitverlust von drei Stunden oder mehr - bezogen auf die ursprüngliche Ankunftszeit - denjenigen eines annullierten Fluges gleichgestellt.

    10 Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08, RRa 2010, 275 f. - zitiert nach juris).

  • BGH, 09.12.2010 - Xa ZR 80/10

    BGH legt Fragen zu den Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    9 Abgesehen von dieser Bindungswirkung hinsichtlich der Auslegung der VO EG Nr. 261/2004, der sich auch der BGH für die Frage von Ausgleichsansprüchen bei großer Flugverspätung angeschlossen hat (so BGH, Urteil vom 18.02.2010, Xa ZR 95/06 nach erfolgter Vorlage an den EuGH; siehe auch die weitere Vorlage des BGH an den EuGH betreffend Flugverspätungen unterhalb der Grenzen gem. Art. 6 Abs. 1 der VO EG Nr. 261/2004: Beschluss vom 09.12.2010, Xa ZR 80/10 - zitiert nach juris), hält die Kammer die durch den EuGH in der Entscheidung vom 19.11.2009 vorgenommene Auslegung der VO EG Nr. 261/2004 im Hinblick auf einen Ausgleichsanspruch auch für Fälle großer Flugverspätungen für überzeugend.

    10 Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08, RRa 2010, 275 f. - zitiert nach juris).

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ( Große Kammer ) hat in seiner Entscheidung vom 10.01.2006 - C- 344/04, in der er sich ebenfalls mit der Verordnung Nr. 261/2004 beschäftigte, in der im System Juris abgedruckten Fassung unter Nr. 76 formuliert: " Begründungserwägungen eines Gemeinschaftsrechtsaktes können zwar denselben präzisieren, sie erlauben es aber nicht, von den Regelungen des Rechtsaktes abzuweichen ".

    Unter Randnummer 20 dieses Urteils wiederholt der EuGH Vorlagefragen des Amtsgerichts Köln, insbesondere Nr. 3 "Wie ist der dem Urteil Sturgeon u.a. zugrundeliegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004 auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmaßstab, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10.01.2006, IATA und ELFAA (C-344/04 Slg. 2006, I - 403) auf die Verordnung anwendet, vereinbar?".

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    9 Abgesehen von dieser Bindungswirkung hinsichtlich der Auslegung der VO EG Nr. 261/2004, der sich auch der BGH für die Frage von Ausgleichsansprüchen bei großer Flugverspätung angeschlossen hat (so BGH, Urteil vom 18.02.2010, Xa ZR 95/06 nach erfolgter Vorlage an den EuGH; siehe auch die weitere Vorlage des BGH an den EuGH betreffend Flugverspätungen unterhalb der Grenzen gem. Art. 6 Abs. 1 der VO EG Nr. 261/2004: Beschluss vom 09.12.2010, Xa ZR 80/10 - zitiert nach juris), hält die Kammer die durch den EuGH in der Entscheidung vom 19.11.2009 vorgenommene Auslegung der VO EG Nr. 261/2004 im Hinblick auf einen Ausgleichsanspruch auch für Fälle großer Flugverspätungen für überzeugend.

    10 Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08, RRa 2010, 275 f. - zitiert nach juris).

  • LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12

    Luftbeförderung: Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung eines Fluges

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Nach Auffassung des Amtsgerichts Nürtingen, Referat 11 C, hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 23.10.2012, entgegen der Auffassung des Landgerichts Stuttgart, 13. Zivilkammer im Urteil vom 07.11.2012, Aktenzeichen 13 S 95/12 das Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln nicht beantwortet und insbesondere um die Problematik der Gewaltenteilung und des Nichtvorliegens einer planwidrigen Regelungslücke herumgeschrieben.
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 127/11

    Ausgleichszahlung für verpassten Anschlussflug

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Auch das jüngste Urteil des BGH vom 07.05.2013, X ZR 127/11, dort Randnummer 18, überzeugt nicht.
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Die seit langem erwartete Entscheidung des EuGH (Große Kammer) vom 23.10.2012 in den verbundenen Rechtssachen C-581/10 und C-629/10, in welcher die sog. Sturgeon - Entscheidung des EuGH (4. Kammer) bestätigt wird, vermag nicht zu überzeugen.
  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06

    Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Da dieser Entscheidung des EuGH zwei mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Fälle zugrunde lagen, hat dieses Urteil, dem u.a. ein Vorabentscheidungsverfahren des BGH gemäß Artikel 267 AEUV zugrunde lag (X ZR 95/06, NJW 2007, 3437 ff. - zitiert nach juris), nicht nur die Wirkung inter partes, sondern auch die Wirkung erga omnes.
  • LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Außergewöhnlicher Umstand /

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    10 Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08, RRa 2010, 275 f. - zitiert nach juris).
  • AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10

    Ausgleichszahlung bei bloßer Verspätung eines Fluges

    Auszug aus AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
    Diese Ausführungen entsprechen jenen, die das Gericht bereits im Urteil vom 27.09.2010 - 11 C 1219/10 - gemacht hat.
  • LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10

    Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

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