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   AG Nürtingen, 11.03.2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12   

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https://dejure.org/2015,8141
AG Nürtingen, 11.03.2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12 (https://dejure.org/2015,8141)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 11.03.2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12 (https://dejure.org/2015,8141)
AG Nürtingen, Entscheidung vom 11. März 2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12 (https://dejure.org/2015,8141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Nr 5 ZAG, § 8 Abs 1 S 1 ZAG, § 31 Abs 1 Nr 2 ZAG, § 33c Abs 1 GewO
    Betrieb von Geldautomaten in einer Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus AG Nürtingen, 11.03.2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12
    "Insoweit folgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, i.d.R. in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. EuGH, Urt. v. 18.01.1984 - Rs C - 327/82, Slg. 1984, 107 - Ekro; EuGH, Urt. v. 19.09.2000 - Rs. C - 287/98, Slg. 2000, 1- 6917 = NVwZ 2001, 421 - Linster; EuGH, Urt. v. 02.04.2009 Rs C - 523/07, Sig.

    2009, 1 - 2805 = NJW 2009, 1868 - A).

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus AG Nürtingen, 11.03.2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12
    "Insoweit folgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, i.d.R. in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. EuGH, Urt. v. 18.01.1984 - Rs C - 327/82, Slg. 1984, 107 - Ekro; EuGH, Urt. v. 19.09.2000 - Rs. C - 287/98, Slg. 2000, 1- 6917 = NVwZ 2001, 421 - Linster; EuGH, Urt. v. 02.04.2009 Rs C - 523/07, Sig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus AG Nürtingen, 11.03.2015 - 16 Ds 151 Js 103354/12
    "Insoweit folgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, i.d.R. in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. EuGH, Urt. v. 18.01.1984 - Rs C - 327/82, Slg. 1984, 107 - Ekro; EuGH, Urt. v. 19.09.2000 - Rs. C - 287/98, Slg. 2000, 1- 6917 = NVwZ 2001, 421 - Linster; EuGH, Urt. v. 02.04.2009 Rs C - 523/07, Sig.
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