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AG Nürtingen, 19.01.2018 - 13 C 986/17 |
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Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung
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- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Nürtingen, 19.01.2018 - 13 C 986/17
Da sich die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten des Schadens der Erkenntnismöglichkeit der Klägerin entzieht, konnte sich die Klägerin Fachleuten bedienen (vgl. BGH Urt. v. 29.10.1974 - VI ZR 42/73, Rn. 9, zitiert nach juris).Es sind folglich die Kosten als erforderlich anzusetzen, die dem Ge- C 986/17 -Seite 6 - schädigten in Rechnung gestellt wurden und die der Sachverständige auch so beziffert hat, ohne dass deren Angemessenheit von der Beklagten geprüft werden könne (vgl. BGH Urt. v. 29.10.1974 - VI ZR 42/73, Rn. 7 ff., zitiert nach juris).
Die Klä- gerin soll sich nämlich um eine zügige, wirtschaftliche Durchführung der Reparatur bemühen (vgl. BGH Urt. v. 29.10.1974 - VI ZR 42/73, Rn. 10, zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein infolge eines Wendeversuchs quer …
Auszug aus AG Nürtingen, 19.01.2018 - 13 C 986/17
Es war folglich für die Klägerin als Laie aufgrund der Weigerungshaltung der Beklagten erforderlich, durch den Sachverständigen klären zu lassen, ob die Beklagte Recht hat und sich die Klägerin gegen die Reparaturwerkstatt wenden muss oder ob die Beklagte zur Zahlung der übrigen Reparaturkosten verpflichtet ist (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1974, 189). - LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten
Auszug aus AG Nürtingen, 19.01.2018 - 13 C 986/17
Es wird zwar auch vertreten, dass die Einholung eines Ergänzungsgutachten nicht erforderlich ist, wenn sich bereits abgezeichnet hat, dass es zu einer gerichtlichen Klärung kommen wird (vgl. LG Saarbrücken, NJW 2012, 3658, Rn. 52, zitiert nach juris), jedoch war der Geschä- digte hier anwaltlich noch nicht vertreten.