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AG Naumburg, 16.10.2015 - 8 M 1830/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 766 ZPO, § 836 Abs 3 ZPO
Zwangsvollstreckung: Nachbesserung der Vermögensauskunft im Hinblich auf einen ev. Anspruch auf Rückerstattung nicht verbrauchter Nebenkostenvorschüsse aus einem Mietverhältnis - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.2012 - VII ZB 31/12
Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld …
Auszug aus AG Naumburg, 16.10.2015 - 8 M 1830/15
Ausgangspunkt für die aus § 836 Abs. 3 ZPO erwachsende Verpflichtung des Schuldners, Angaben über etwaige Rückerstattungsansprüche zu machen, die ihm hinsichtlich solcher Leistungen zustehen, die ihm als Bedarf für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II gewährt werden, ist die Grundentscheidung des Gesetzgebers, dass Ansprüche auf laufende Geldleistungen nach SGB II gemäß § 54 Abs. 4 SGB I in gleicher Weise gepfändet werden können wie Arbeitseinkommen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 31/12-). - LG Leipzig, 07.03.2014 - 7 T 643/13
Auskunftspflicht eines Sozialhilfeempfängers bezüglich etwaiger …
Auszug aus AG Naumburg, 16.10.2015 - 8 M 1830/15
Wie das Landgericht Leipzig in dieser Entscheidung vom 07.03.2014 (- 7 T 643/13 - JurBüro 2014, 604-605) zutreffend festgestellt hat, handelt es sich bei dem Anspruch auf Rückerstattung von nicht verbrauchten Nebenkostenvorschüssen um Einkommen i. S. v. § 11 SGB II mit der Folge, dass dieser grundsätzlich auch dann als Zufluss zu berücksichtigen ist, wenn er infolge einer Aufrechnung oder Pfändung und Überweisung erloschen ist und durch die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten auf diese Weise zu einer Verbesserung der Vermögenslage des Schuldners beigetragen hat.