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   AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06   

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https://dejure.org/2007,28499
AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06 (https://dejure.org/2007,28499)
AG Nettetal, Entscheidung vom 02.03.2007 - 17 C 354/06 (https://dejure.org/2007,28499)
AG Nettetal, Entscheidung vom 02. März 2007 - 17 C 354/06 (https://dejure.org/2007,28499)
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  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    Auszug aus AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06
    Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bleibt es jedoch bei der gegenwärtigen Rechtslage (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Juli 2006 - 1 BvR 80/95, NJW 2005, 2376).
  • BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81

    Keine Einzelauskunftspflicht des Lebensversicherers über Gewinnbeteiligung

    Auszug aus AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06
    Ein Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den Lebensversicherer auf Einzelauskünfte über Höhe, Art der Ermittlung oder Verteilung des Gewinns besteht zudem - abgesehen von dem Anspruch nach § 55 Abs. 3 VAG - grundsätzlich nicht (BGH, Urteil vom 8. Juni 1983 - IV a ZR 150/81, NJW 1984, 55).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06
    Auch die geschäftsplanmäßige Erklärung ist kein bürgerlichrechtlicher Vertrag, insbesondere kein Vertrag i.S.v. § 328 BGB (BGH, Urteil vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93, NJW 1995, 589).
  • OLG Stuttgart, 27.05.1999 - 7 U 228/98

    Berechnung der Überschussbeteiligung eines Versicherungsnehmers im

    Auszug aus AG Nettetal, 02.03.2007 - 17 C 354/06
    Soweit dieses Gesetz Regelungen zur Auszahlung von Überschussbeteiligungen an die Versicherungsnehmer enthält, korrespondiert mit dieser Verpflichtung der Lebensversicherer kein entsprechender zivilrechtlicher Anspruch der Versicherungsnehmer auf individuelle Überschussbeteiligung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Mai 1999 - 7 U 228/98, zitiert nach juris).
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