Rechtsprechung
AG Neu-Ulm, 28.10.2020 - 5 C 720/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- AG Bremerhaven, 01.09.2021 - 52 C 708/21 Zum Teil wird vertreten, dass durch die Corona - Pandemie ausgelöste Maßnahmen unter den Begriff der höheren Gewalt zu subsumieren seien und daher das allgemeine Lebens- und Betriebsrisiko 'des Einzelnen beträfen.; Der Umstand, dass die Schutzmaßnahmen einzig aufgrund allgemeiner Vorsicht vor einer Infektion mit dem Virus getroffen, würden, begründe keinen unfallbedingten kaµsalen Schaden (vgl. bspw:AG Neu - Ulm, Urteil vom 28.10.2020 (Az.: 5 C 720/20).
- LG Siegen, 30.05.2022 - 3 S 66/21
Verkehrsunfall; Reparaturkosten; Desinfektion
d) Im Hinblick auf den Schutz der eigenen Mitarbeiter fallen Desinfektionsmaßnahmen bei der Reparatur eines Kraftfahrzeuges nach Ansicht der Kammer in den Risiko- und Organisationsbereich der Werkstatt und können nicht ohne weiteres auf den Kunden als gesonderte Rechnungsposition abgewälzt werden (AG Neu-Ulm, Hinweis vom 28.10.2020, 5 C 720/20, Anlage B 3, Bl. 112 f. AG-Akte).