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AG Neubrandenburg, 07.06.2017 - 104 C 542/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Neubrandenburg verurteilt HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung restlicher Verbringungskosten und restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 7.6.2017 - 104 C 542/16 -.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Neubrandenburg, 07.06.2017 - 104 C 542/16
An den vom Geschädigten zu führenden Nachweis, dass er wirtschaftlich vorgegangen ist, also bei der Beauftragung aber auch bei der Überwachung der Reparaturwerkstatt den Interessen des Schädigers an Geringhaltung des Herstellungsaufwandes Rechnung getragen hat, dürfen deshalb nicht zu geringe Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH VI ZR 42/73). - BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Neubrandenburg, 07.06.2017 - 104 C 542/16
Sie entsprechen den Vorgaben der BVSK Honorarbefragung 2015 und sind zum Teil auch schon höchstrichterlich in ihrer Höhe bestätigt worden (unter anderem BGH VI ZR 50/15). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Neubrandenburg, 07.06.2017 - 104 C 542/16
Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten sein Honorar auf einer solchen Bemessungsgrundlage bestimmt, überschreitet die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht (BGH, NJW 2006, 2472 f.).