Rechtsprechung
AG Neubrandenburg, 17.09.2021 - 103 C 432/21 |
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AG Neubrandenburg, Entscheidung vom 17. September 2021 - 103 C 432/21 (https://dejure.org/2021,56655)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 535 BGB, § 556 Abs 3 S 1 BGB, § 556 Abs 3 S 2 BGB
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch Beauftragung einer Gebäudereinigungsfirma - mietrechtsiegen.de
Umlage von Gebäudereinigungskosten - Wirtschaftlichkeitsgebot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebäudereinigung durch Mieter ist billiger als durch Firma!
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vermieter darf ohne Grund keine Reinigungsfirma beauftragen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betriebskosten: Mieter sollen das Gebäude nicht mehr selbst reinigen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot bei erstmaliger Beauftragung einer Reinigungsfirma - Bisherige, unbeanstandete Reinigung durch Wohnungsmieter
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gebäudereinigung durch Mieter ist billiger als durch Firma! (IMR 2022, 275)