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AG Neuburg/Donau, 16.02.2011 - 2 C 563/10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Hamburg-Altona, 29.07.2013 - 316 C 151/13
Call-by-Call: sittenwidrige -Gebühr bei auffälligem Missverhältnis zu den …
Andererseits hat etwa das AG Neuburg die Auffassung vertreten, die Annahme von Wucher komme bei Call-by-Call-Verträgen grundsätzlich nicht in Betracht, weil es in einer Marktwirtschaft den Parteien grundsätzlich frei stehe, zu entscheiden, zu welchen Preisen sie die Erbringung von Dienstleistungen vereinbaren (Urt. v. 16.2.2011, 2 C 563/10, juris). - AG Remscheid, 31.05.2011 - 7 C 7/11
Informationspflicht des Anbieters von sog. Call-by-Call-Tarifen hinsichtlich des …
Nutzt er die Leistung des Anbieters (Transport oder Tanken von Benzin), so ist er anschließend verpflichtet, den geforderten Preis zu zahlen (vgl. BGH NJW 2005, 3636; LG München, Urteil vom 05.04.2007, Aktenzeichen 10 O 5580/06; AG Neuburg a.d. Donau, Urteil vom 16.02.2011, Aktenzeichen 2 C 563/10; AG Bautzen, Urteil vom 20.10.2010, Aktenzeichen 20 C 671/10).