Rechtsprechung
   AG Neuburg/Donau, 16.02.2011 - 2 C 563/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64698
AG Neuburg/Donau, 16.02.2011 - 2 C 563/10 (https://dejure.org/2011,64698)
AG Neuburg/Donau, Entscheidung vom 16.02.2011 - 2 C 563/10 (https://dejure.org/2011,64698)
AG Neuburg/Donau, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 2 C 563/10 (https://dejure.org/2011,64698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Hamburg-Altona, 29.07.2013 - 316 C 151/13

    Call-by-Call: sittenwidrige -Gebühr bei auffälligem Missverhältnis zu den

    Andererseits hat etwa das AG Neuburg die Auffassung vertreten, die Annahme von Wucher komme bei Call-by-Call-Verträgen grundsätzlich nicht in Betracht, weil es in einer Marktwirtschaft den Parteien grundsätzlich frei stehe, zu entscheiden, zu welchen Preisen sie die Erbringung von Dienstleistungen vereinbaren (Urt. v. 16.2.2011, 2 C 563/10, juris).
  • AG Remscheid, 31.05.2011 - 7 C 7/11

    Informationspflicht des Anbieters von sog. Call-by-Call-Tarifen hinsichtlich des

    Nutzt er die Leistung des Anbieters (Transport oder Tanken von Benzin), so ist er anschließend verpflichtet, den geforderten Preis zu zahlen (vgl. BGH NJW 2005, 3636; LG München, Urteil vom 05.04.2007, Aktenzeichen 10 O 5580/06; AG Neuburg a.d. Donau, Urteil vom 16.02.2011, Aktenzeichen 2 C 563/10; AG Bautzen, Urteil vom 20.10.2010, Aktenzeichen 20 C 671/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht