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   AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11 (06)   

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https://dejure.org/2014,31602
AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11 (06) (https://dejure.org/2014,31602)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 06.02.2014 - 13 C 74/11 (06) (https://dejure.org/2014,31602)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 13 C 74/11 (06) (https://dejure.org/2014,31602)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt, allerdings mit bedenklicher Begründung,

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  • captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    HUK-COBURG zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten verurteilt, allerdings mit bedenklicher Begründung,

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11
    Mehr noch : Das Gericht ist zu einer Preiskontrolle im Detail erst gar nicht berechtigt, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung erforderlichen wahrt (BGH VersR 2007, 560 f = DS 2007, 144).

    Jedoch ist der Geschädigte gerade nicht verpflichtet, sich bei anderen Sachverständigen nach deren Preisen zu erkundigen, bevor er einen Auftrag erteilt, denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95;  Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06   = BGH DS 2007, 144 = NJW 2007, 1450 ff.) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglich preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11
    Jedoch ist der Geschädigte gerade nicht verpflichtet, sich bei anderen Sachverständigen nach deren Preisen zu erkundigen, bevor er einen Auftrag erteilt, denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95;  Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06   = BGH DS 2007, 144 = NJW 2007, 1450 ff.) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglich preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11
    Auch das Landgericht Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vom 10.02.2012 (13 S 109/10 ) festgestellt, dass neben der Pauschale grundsätzlich weitere Nebenkosten abgerechnet werden können, ohne dass im Ergebnis eine Erstattungsfähigkeit der Kosten grundsätzlich verneint werden kann.
  • LG Saarbrücken, 13.09.2013 - 13 S 87/13

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit einer Nebenkostenpauschale

    Auszug aus AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11
    Eine Preiskontrolle hinsichtlich der Höhe einzelner grundsätzlich abrechenbarer einzelner Nebenkostenpositionen hingegen hat nicht stattzufinden ( Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.06.2012 Az. 13 S 135/11 sowie zuletzt Urteil vom 13.09.2013, Az. 13 S 87/13).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Neunkirchen, 06.02.2014 - 13 C 74/11
    Nur soweit für den Geschädigten als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen ( OLG Düsseldorf NJW Spezial 2008, 458; OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471).
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