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   AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14 (52)   

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https://dejure.org/2014,48832
AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14 (52) (https://dejure.org/2014,48832)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 08.12.2014 - 5 C 121/14 (52) (https://dejure.org/2014,48832)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 08. Dezember 2014 - 5 C 121/14 (52) (https://dejure.org/2014,48832)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattung des restlichen Schadensersatzes mit teilweise mehr als fragwürdigen Entscheidungsgründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14
    Auch in der Entscheidung vom betont der Bundesgerichtshof nochmals, dass "der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand [...] (ex post gesehen) bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB" bilde ( BGH VersR 2014, 1141 ).

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.07.2014 ( BGH VersR 2014, 1141 ) mit der dieser lediglich der vom Berufungsgericht bislang favorisierten Pauschalierung der erstattungsfähigen Nebenkosten eine Absage erteilt hat.

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14
    ( BGH VersR 2007, 560 f).

    Der Geschädigte ist hierbei nicht verpflichtet, sich bei anderen Sachverständigen nach deren Preisen zu erkundigen, bevor er einen Auftrag erteilt, denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH ( Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, Urteil vom 23.01.07  VI ZR 67/06) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglich preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14
    Der Geschädigte ist hierbei nicht verpflichtet, sich bei anderen Sachverständigen nach deren Preisen zu erkundigen, bevor er einen Auftrag erteilt, denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH ( Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, Urteil vom 23.01.07  VI ZR 67/06) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglich preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 27 U 201/00

    Unfallregulierung - Aufrechnung des haftenden Versicherers - Gegengutachten zum

    Auszug aus AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14
    Soweit allerdings für den Geschädigten als Laie erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar quasi willkürlich festsetzt und Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen, oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder der Honorarberechnung missachtet, kann er vom Schädiger nicht mehr vollständigen Ausgleich gezahlter Aufwendungen bzw. Freistellung verlangen (OLG Düsseldorf NJW Spezial 2008, 458; OLG Hamm NZV 2001, 433; DAR 1997, 275; OLG Nürnberg OLGR 2002, 471).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Neunkirchen, 08.12.2014 - 5 C 121/14
    Dementsprechend hat das Landgericht Saarbrücken in seiner Entscheidung vom 10.02.2012 (13 S 109/10) festgestellt, dass neben der Pauschale grundsätzlich weitere Nebenkosten abgerechnet werden können, ohne dass im Ergebnis eine Erstattungsfähigkeit der Kosten grundsätzlich verneint werden kann.
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