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AG Neunkirchen, 14.02.2019 - 4 C 310/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Neunkirchen, 14.02.2019 - 4 C 310/18
- LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 66/19
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision eines …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen vom 14.02.2019 - 4 C 310/18 (06) abgeändert und die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 716, 49 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.02.2018 sowie vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 147, 56 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.06.2018 zu zahlen.