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   AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15 (52)   

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AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15 (52) (https://dejure.org/2015,33332)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27.04.2015 - 5 C 111/15 (52) (https://dejure.org/2015,33332)
AG Neunkirchen, Entscheidung vom 27. April 2015 - 5 C 111/15 (52) (https://dejure.org/2015,33332)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Amtsrichterin des AG Neunkirchen misst die Sachverständigennebenkossten nach dem JVEG in Anlehnung an die Rechtsprechung der Freymannschen Berufungskammer, die allerdings nicht rechtskräftig ist, mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 27.4.2015 - 5 C 111/15 (52) -.

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    Amtsrichterin des AG Neunkirchen bejaht Anwendbarkeit des JVEG auf Nebenkosten

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Amtsrichterin des AG Neunkirchen misst die Sachverständigennebenkossten nach dem JVEG in Anlehnung an die Rechtsprechung der Freymannschen Berufungskammer, die allerdings nicht rechtskräftig ist, mit kritisch zu betrachtendem Urteil vom 27.4.2015 - 5 C 111/15 (52) -.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Jedoch ist der Geschädigte gerade nicht verpflichtet, sich bei anderen Sachverständigen nach deren Preisen zu erkundigen, bevor er einen Auftrag erteilt, denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014, VI ZR 357 /13) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um elnen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglich preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.

    Soweit der Bundesgerichtshof die Übertragbarkeit des für gerichtliche Sachverständige geltenden JVEG auf private Sachverständige mit Blick auf die unterschiedliche Haftungssituation wiederholt abgelehnt hat (vgl, BGHZ 167, 139; Urt. v. 23..01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 und. v. 04.04.2006 - X ZR 80/05, NZV 2007, 182), bezieht sich dies nach Ansicht der Kammer des Landgerichts lediglich auf die Abrechnung der Ingenieurleistung, mithin das Grundhonorar.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit der Bundesgerichtshof die Übertragbarkeit des für gerichtliche Sachverständige geltenden JVEG auf private Sachverständige mit Blick auf die unterschiedliche Haftungssituation wiederholt abgelehnt hat (vgl, BGHZ 167, 139; Urt. v. 23..01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 und. v. 04.04.2006 - X ZR 80/05, NZV 2007, 182), bezieht sich dies nach Ansicht der Kammer des Landgerichts lediglich auf die Abrechnung der Ingenieurleistung, mithin das Grundhonorar.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit der Bundesgerichtshof die Übertragbarkeit des für gerichtliche Sachverständige geltenden JVEG auf private Sachverständige mit Blick auf die unterschiedliche Haftungssituation wiederholt abgelehnt hat (vgl, BGHZ 167, 139; Urt. v. 23..01.2007 - VI ZR 67/06, VersR 2007, 560 und. v. 04.04.2006 - X ZR 80/05, NZV 2007, 182), bezieht sich dies nach Ansicht der Kammer des Landgerichts lediglich auf die Abrechnung der Ingenieurleistung, mithin das Grundhonorar.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Jedoch ist der Geschädigte gerade nicht verpflichtet, sich bei anderen Sachverständigen nach deren Preisen zu erkundigen, bevor er einen Auftrag erteilt, denn der Geschädigte ist nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.1996, VI ZR 138/95, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06, ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2014, VI ZR 357 /13) grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes verpflichtet, um elnen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung möglich preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 2 S 592/10

    Bestimmung der Sachverständigenentschädigung für die im Rahmen der Erstellung

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 109/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähige Sachverständigenkosten in einem

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Auch hat das Landgericht Saarbrücken in seiner Entscheidung vom 10.02.2012 (13 S 109/10 ) festgestellt, dass neben der Pauschale grundsätzlich weitere Nebenkosten abgerechnet werden können, ohne dass im Ergebnis eine Erstattungsfähigkeit der Kosten grundsätzlich verneint werden kann.
  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 25 W 200/12

    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12

    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Höhe der

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    So hat etwa der XII. Zivilsenat des BGH am Beispiel der Kopierkosten entschieden, dass die entsprechenden Werte des JVEG auch außerhalb ihres Anwendungsbereichs eine Schätzungsgrundlage darstellen können, weil diese in § 7 JVEG vorgesehene Vergütung - ebenso wie die inhaltsgleiche Vorschrift der Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG - die marktüblichen Durchschnittspreise für die Fertigung von Kopien, erhöht um die anteiligen Gemeinkosten des Erstattungsberechtigten abbilde (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2013 - XII ZB 159/12, NJW 2014, 1668).
  • OLG München, 16.11.2006 - 11 W 1074/06

    Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anfertigung von Farbkopien oder

    Auszug aus AG Neunkirchen, 27.04.2015 - 5 C 111/15
    Soweit das JVEG den Ersatz von Fotokosten vorsieht, ist die Besonderheit zu beachten, dass damit - wie die Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG zeigt- nicht nur die Kosten für das Aufnehmen der Lichtbilder, sondern auch die Kosten für deren Verwertung im Schadensgutachten und deren Ausdruck/Kopie abgedeckt sind (vgl. OLG München, JurBüro 2007, 602; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2012 - I-25 W 200/12, juris.; FG Sachsen-Anhalt, EFG 2010, 1819).
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