Rechtsprechung
AG Neunkirchen, 27.04.2016 - 19 Gs 55/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Alle Messungen des Tattages dem Verteidiger überlassen worden: datenschutzrechtlich kein Problem
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergabe der Daten der gesamten Messserie in unverschlüsselter Form auf einen geeigneten Datenträger an den Verteidiger des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Völklingen, 13.07.2016 - 6 Gs 49/16
Akteneinsicht, Messunterlagen, standardisiertes Messverfahren
Einer solchen Datenherausgabe stehen jedenfalls im vorliegenden Fall mit der Herausgabe lediglich an die Verteidigerin und einen von ihr beauftragten Sachverständigen auch eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken nicht entgegen (vgl. auch AG Jena ,Beschluss vom 5.11.2015 AZ: 3 OWi 1268/15, 92646284, AG Neunkirchen, Beschluss vom 27.04.2016 AZ: 19 Gs 55/16 und AG Kaiserslautern, Beschluss vom 13.06.2016 AZ: 5 OWi 1020/16). - AG Merzig, 23.08.2017 - 21 OWi 110/17
Akteneinsicht in Messreihe, Statistikdatei und Lebensakte
Aufgrund der durch die Standardisierung vorliegenden Beweislastumkehr muss dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Messung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen auf eventuelle Messfehler zu untersuchen (vgl. AG Neunkirchen, Beschluss vom 27. April 2016 - 19 Gs 55/16- zitiert nach juris).