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AG Neuruppin, 05.02.2021 - 53 F 5/16 |
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Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 05.02.2021 - 53 F 5/16
- OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 13 UF 41/21
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 01.03.2022 - 13 UF 41/21
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Anrecht aus einer …
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 05.02.2021 - 53 F 5/16 - in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2.) abgeändert.den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 05.02.2021, Az. 53 F 5/16, in Ziffer 2. Absatz 5 wie folgt zu ändern: Zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungsträger Altersversorgung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin wird im Wege der externen Teilung zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von monatlich 355, 94 EUR, bezogen auf den 31.01.2016, auf deren Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Versicherungsnummer 24...) begründet.