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AG Neuruppin, 18.03.2013 - 84.1 OWi 3107 Js-OWi 31314/12 |
Zitiervorschläge
AG Neuruppin, Entscheidung vom 18.03.2013 - 84.1 OWi 3107 Js-OWi 31314/12 (https://dejure.org/2013,12422)
AG Neuruppin, Entscheidung vom 18. März 2013 - 84.1 OWi 3107 Js-OWi 31314/12 (https://dejure.org/2013,12422)
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Blankovollmacht, Zustellungsvollmacht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 21.02.2000 - 3 Ss 87/00
Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe
Auszug aus AG Neuruppin, 18.03.2013 - 84.1 OWi 3107 JsOWi 31314/12
Die besondere Stellung des Verteidigers im Straf - und Bußgeldverfahren bedingt höhere Anforderungen an die förmliche Sicherheit beim Zustellungsadressaten als in anderen Verfahrensordnungen( so auch OLG Stuttgart vom 21.02.2000 NStZ-RR 2001, 24- 25 ; KG Berlin vom 16.06.2008 VRR 2008, 355 ). - KG, 16.06.2008 - 2 Ss 1/08
Auszug aus AG Neuruppin, 18.03.2013 - 84.1 OWi 3107 JsOWi 31314/12
Die besondere Stellung des Verteidigers im Straf - und Bußgeldverfahren bedingt höhere Anforderungen an die förmliche Sicherheit beim Zustellungsadressaten als in anderen Verfahrensordnungen( so auch OLG Stuttgart vom 21.02.2000 NStZ-RR 2001, 24- 25 ; KG Berlin vom 16.06.2008 VRR 2008, 355 ). - BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95
Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen …
Auszug aus AG Neuruppin, 18.03.2013 - 84.1 OWi 3107 JsOWi 31314/12
Eine derartige " Blankovollmacht" ist nicht geeignet, die vom Gesetz gewollte förmliche Sicherheit bei Zustellungsadressaten zu gewährleisten ( BGHSt 41, 303,304).