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   AG Neuss, 08.11.2019 - 93 C 1989/19   

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https://dejure.org/2019,53082
AG Neuss, 08.11.2019 - 93 C 1989/19 (https://dejure.org/2019,53082)
AG Neuss, Entscheidung vom 08.11.2019 - 93 C 1989/19 (https://dejure.org/2019,53082)
AG Neuss, Entscheidung vom 08. November 2019 - 93 C 1989/19 (https://dejure.org/2019,53082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 45 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Wiederwahl trotz Konkurrenzangebot

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus AG Neuss, 08.11.2019 - 93 C 1989/19
    Auch war bei der hier vorliegenden Wiederbestellung des amtierenden Verwalters ein Angebotsvergleich nicht erforderlich, da der Sachverhalt unverändert geblieben ist (BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10 - juris und am angegebenen Ort).

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungen spürbar günstiger angeboten werden (BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 96/10 - juris Rn. 13).

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus AG Neuss, 08.11.2019 - 93 C 1989/19
    Bei der Entscheidung über die Bestellung stand somit auch fest, in welcher Höhe eine Vergütung geschuldet war (vergleiche zur Rechtslage BGH, Urteil vom 27.02.2015 - V ZR 114/14 - juris Rn. 11).
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