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   AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15   

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AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15 (https://dejure.org/2016,55552)
AG Neuss, Entscheidung vom 09.05.2016 - 77 C 1517/15 (https://dejure.org/2016,55552)
AG Neuss, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 77 C 1517/15 (https://dejure.org/2016,55552)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Das Gericht schließt sich für diese Fallkonstellation den überzeugenden Ausführungen des Oberlandesgerichts München in seinem Urteil 13. September 2013 - 10 U 859/13 an.

    (vgl. zum Vorstehenden OLG München, Urteil vom 13. September 2013 - 10 U 859/13, juris).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Wählt der Geschädigte den vorbeschriebenen Weg der Schadensberechnung und genügt er damit bereits dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, so begründen besondere Umstände, wie das Alter des Fahrzeuges oder seine Laufleistung keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (BGH, Urteil vom 23.02.2010, Az.: VI ZR 91/09; juris; OLG Düsseldorf a.a.O.).

    Eine solche gleichwertige Reparaturmöglichkeit setzt voraus, dass die vom Schädiger angeführte, günstigere Reparaturmöglichkeit dem Qualitätsstandard einer Fachwerkstatt entspricht, mithin technisch mit einer dortigen Reparatur gleichwertig ist (vgl. BGHZ 183, 21 = NJW 2010, 606; NJW 2010, 2118 = VersR 2010, 923.

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (OLG Düsseldorf NJW 2012, 2044 Rn. 53 juris).

    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (OLG Düsseldorf NJW 2012, 2044 Rn. 53 juris).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten ist unabhängig davon gegeben, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az.: VI ZR 398/02, m.w.N., juris; OLG Düsseldorf a.a.O.).

    Die Schadensrestitution darf nicht beschränkt werden auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache (BGH VersR 2003, 920).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Eine solche gleichwertige Reparaturmöglichkeit setzt voraus, dass die vom Schädiger angeführte, günstigere Reparaturmöglichkeit dem Qualitätsstandard einer Fachwerkstatt entspricht, mithin technisch mit einer dortigen Reparatur gleichwertig ist (vgl. BGHZ 183, 21 = NJW 2010, 606; NJW 2010, 2118 = VersR 2010, 923.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Der Geschädigte ist in den durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und das Verbot der Bereicherung gezogenen Grenzen grundsätzlich frei in der Wahl und in der Verwendung der Mittel zur Schadensbehebung (BGH NJW 2005, 1108 [1109]).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Für den Fall, dass ein Geschädigter seinen Schaden am Fahrzeug fiktiv abrechnen will und sich hierbei auf Stundenverrechnungssätze markengebundener Werkstätten beruft, muss er sich unter bestimmten Voraussetzungen auf günstiger Stundenverrechnungssätze nicht markengebundene Werkstätten verweisen lassen (vgl. BGH VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725).
  • LG Düsseldorf, 21.01.2014 - 14e O 230/12

    Ersatz des durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schadens im Wege fiktiven

    Auszug aus AG Neuss, 09.05.2016 - 77 C 1517/15
    Deshalb ist bei der Prüfung, ob sich der Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen hält, eine subjektbezogene Schadensbetrachtung anzustellen, d.h. Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu.(vgl. zum Vorstehenden LG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2014 - 14e O 230/12 -, Rn. 27, juris).
  • LG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 S 157/16

    Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Ermittlung der Höhe des

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.05.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss (77 C 1517/15) abgeändert und die Beklagte wird unter Zurückweisung ihrer Berufung verurteilt, an den Kläger 889, 21 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2015 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten N2 & Z, I-Weg, 40233 Düsseldorf i. H. v. 78, 89 EUR freizustellen.
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