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   AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12   

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AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12 (https://dejure.org/2013,58635)
AG Neuss, Entscheidung vom 17.07.2013 - 79 C 5650/12 (https://dejure.org/2013,58635)
AG Neuss, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 79 C 5650/12 (https://dejure.org/2013,58635)
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  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12
    Eine Heranziehung von gesetzlichen Bestimmungen wie etwa § 5 FernUSG zu der Bewertung der Frage, ob eine wesentliche Abweichung von einem gesetzlichen Leitbild vorliegt, kommt nicht in Betracht, da die Interessenlage bei einem Direktschulvertrag wesentlich anders ist (BGHZ 120, 108).

    Vorzunehmen ist vielmehr eine beiderseitige Interessenabwägung (BGHZ 120, 108; NJW 1985, 2585).

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12
    Vorzunehmen ist vielmehr eine beiderseitige Interessenabwägung (BGHZ 120, 108; NJW 1985, 2585).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08

    Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in

    Auszug aus AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12
    Das Interesse des Einzelnen an der Auswahl des für ihn richtigen Berufes und der dafür geeigneten Ausbildung sowie daran, etwaige Fehlentscheidungen ohne gravierende Einbußen korrigieren zu können, ist im Rahmen einer privatrechtlichen Interessenabwägung besonders schützenswert (BGH, Urteil vom 15.7.2009, VIII ZR 307/08).
  • KG, 20.03.2009 - 9 W 49/09

    Unterrichtsvertrag: (Un-)Wirksamkeit von die Kündigungsmöglichkeit, eine

    Auszug aus AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12
    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des KG Berlin vom 20.3.2009 (9 W 49/09) steht dem nicht entgegen.
  • LG Köln, 25.04.2007 - 7 O 489/05

    Einheitlicher Erfüllungsort des Kursortes bei einem Ausbildungsvertrag i.S.v. §

    Auszug aus AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12
    Auch wenn man für die Berechnung der vertraglichen Bindung auf den Vertragsschluss selbst - vorliegend am 27.4./14.5.2011 - und nicht auf den vertraglich vereinbarten Vertragsbeginn am 1.10.2012 abstellt, liegt die bindende Laufzeit des Vertrages unter zwei Jahren (vgl. LG Köln, Urteil vom 27.10.2009, 2 O 241/09; LG Köln, Urteil vom 25.4.2007, 7 O 489/05).
  • LG Köln, 27.10.2009 - 2 O 241/09

    Anspruch eines Studenten auf Rückerstattung der geleisteten Studiengebühren wegen

    Auszug aus AG Neuss, 17.07.2013 - 79 C 5650/12
    Auch wenn man für die Berechnung der vertraglichen Bindung auf den Vertragsschluss selbst - vorliegend am 27.4./14.5.2011 - und nicht auf den vertraglich vereinbarten Vertragsbeginn am 1.10.2012 abstellt, liegt die bindende Laufzeit des Vertrages unter zwei Jahren (vgl. LG Köln, Urteil vom 27.10.2009, 2 O 241/09; LG Köln, Urteil vom 25.4.2007, 7 O 489/05).
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