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   AG Neuss, 19.05.2015 - 75 C 4817/14   

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https://dejure.org/2015,23232
AG Neuss, 19.05.2015 - 75 C 4817/14 (https://dejure.org/2015,23232)
AG Neuss, Entscheidung vom 19.05.2015 - 75 C 4817/14 (https://dejure.org/2015,23232)
AG Neuss, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 75 C 4817/14 (https://dejure.org/2015,23232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch eines Versicherungsnehmers aus einem Hausratversicherungsvertrag i.R.e. Versicherungsfalls wegen Raubes (hier: Handy); Abgrenzung zwischen Raub und Trickdiebstahl

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 08 § 3; VHB 08 § 5 Nr. 2
    Kein Beraubungsschaden bei Gewaltanwendung allein zur Ablenkung des Opfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Beraubungsschaden bei schmerzhaftem Griff in den Schritt zur Ablenkung

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 10.03.2005 - 24 S 25/04

    Abgrenzung des Raubes vom Trickdiebstahl

    Auszug aus AG Neuss, 19.05.2015 - 75 C 4817/14
    Ein solcher Finalzusammenhang fehlt jedoch, wenn die Gewaltanwendung nicht der Wegnahme als solcher, sondern lediglich der Ablenkung Opfers dient, um unter Ausnutzung des Überraschungsmoments die Tat begehen zu können (vgl. LG Köln, VersR 2005, 787, zitiert nach juris).

    Ein solcher Finalzusammenhang fehlt jedoch, wenn die Gewaltanwendung nicht der Wegnahme als solcher, sondern lediglich der Ablenkung Opfers dient, um unter Ausnutzung des Überraschungsmoments die Tat begehen zu können (vgl. LG Köln, VersR 2005, 787, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 20 U 175/99

    Darlegung des äußeren Bildes von Raub und Einbruch; Begriff der Gewalt

    Auszug aus AG Neuss, 19.05.2015 - 75 C 4817/14
    Der Täter muss die Gewalt gerade als Mittel einsetzen, um die Wegnahme vorzunehmen; es reicht nicht aus, wenn die Gewalt lediglich das Mittel zur Täuschung des Opfers darstellt, um dieses nicht gewahr werden zu lassen, dass ihm Sachen weggenommen werden sollen (vgl. OLG Hamm, r + s 2000, 292, zitiert nach beck-online).

    Der Täter muss die Gewalt gerade als Mittel einsetzen, um die Wegnahme vorzunehmen; es reicht nicht aus, wenn die Gewalt lediglich das Mittel zur Täuschung des Opfers darstellt, um dieses nicht gewahr werden zu lassen, dass ihm Sachen weggenommen werden sollen (vgl. OLG Hamm, r + s 2000, 292, zitiert nach beck-online).

  • LG Düsseldorf, 01.12.2004 - 11 O 210/04

    Keine Beweisaufnahme bei widersprüchlicher Schilderung eines angeblichen

    Auszug aus AG Neuss, 19.05.2015 - 75 C 4817/14
    Es bedarf mithin eines bewussten Widerstandes, um einen Raub - in Abgrenzung zum bloßen nicht versicherten Trickdiebstahl - anzunehmen (LG Düsseldorf, BeckRS 2005, 13130, zitiert nach beck-online).

    Es bedarf mithin eines bewussten Widerstandes, um einen Raub - in Abgrenzung zum bloßen nicht versicherten Trickdiebstahl - anzunehmen (LG Düsseldorf, BeckRS 2005, 13130, zitiert nach beck-online).

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