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   AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17   

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https://dejure.org/2017,60418
AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17 (https://dejure.org/2017,60418)
AG Neuss, Entscheidung vom 20.12.2017 - 91 C 150/17 (https://dejure.org/2017,60418)
AG Neuss, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 91 C 150/17 (https://dejure.org/2017,60418)
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  • OLG Karlsruhe, 28.08.1997 - 11 Wx 94/96
    Auszug aus AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17
    Die aufgestellte Sitzgruppe sowie der dazugehörige Gartentisch und der Schirm stellen eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG dar, da eine erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes im Vergleich zum Sollzustand des Gebäudes entsprechend der Gemeinschaftsordnung vorliegt (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 14; Vandenhouten, in: Niedenführ/Vandenhouten, aaO, § 22 Rn. 76).

    Anders als in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW-RR 1998, 14) befindet sich die Sitzgruppe nicht auf einer gemeinschaftlichen Grünfläche, sondern steht unmittelbar am Haus vor der im Sondereigentum der Beklagten befindlichen Wohneinheit.

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor

    Auszug aus AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17
    Auch wenn das Aufstellen von Pflanzkübeln keine bauliche Veränderung darstellt (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 17.07.1997 - 2 Z BR 25/97; Vandenhouten, aaO, § 22 Rn. 66), liegt hierin wegen der optischen Veränderung ein Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums, welcher zu einem erheblichen Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG führt.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als

    Auszug aus AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17
    Dieser Nachteil in Gestalt der Küchengerüche außerhalb des Sondereigentums der Beklagten überschreitet das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß und ist vermeidbar, da die Immissionen etwa durch eine Zubereitung innerhalb des Sondereigentums der Beklagten unter Verwendung einer Dunstabzugshaube mit Filter verringert werden könnten (OLG Düsseldorf NZM 2008, 489, 491; Kümmel/Niedenführ, aaO, § 14 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 3 Wx 393/02

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümerversammlung und Wirksamkeit von

    Auszug aus AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17
    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2003 - I-3 Wx 393/02, ZMR 2005, 142 f.) betrifft eine Beschränkung der Trocknungsmöglichkeiten von Wäsche im Bereich der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und ist mithin auf den gegenwärtigen Fall nicht übertragbar.
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