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AG Neuss, 29.09.2015 - 7 Cs 643/13 |
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Verfahrensgang
- AG Neuss, 29.09.2015 - 7 Cs 643/13
- LG Düsseldorf, 09.11.2015 - 17 Qs 47/15
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 09.11.2015 - 17 Qs 47/15 Mit Urteil vom 02.07.2014 (Az.: 022 Ns-100 Js 7601/12-39/14 7 Cs 643/13 AG Neuss) verwarf das Landgericht Düsseldorf die Berufung der Staatsanwaltschaft mit der Maßgabe, dass die Staatskasse auch die Kosten der Revision und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt.