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AG Neuwied, 13.10.2016 - 43 C 779/16 |
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Verfahrensgang
- AG Neuwied, 13.10.2016 - 43 C 779/16
- LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16
Wird zitiert von ...
- LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16
Verwalter macht Fehler - Gemeinschaft muss ihn verklagen
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 13.10.2016, Az. 43 C 779/16 WEG, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 13.10.2016, Az. 43 C 779/16 WEG, wie folgt abgeändert: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, gegenüber der Verwalterin Firma H. GmbH Schadensersatzansprüche wegen Abschluss des Vertrages mit der Firma T. vom 17.11.2006 geltend zu machen.
unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Neuwied vom 13.10.2016, Az. 43 C 779/16 WEG, beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber der Verwalterin Firma H. GmbH Schadensersatzansprüche wegen Abschluss des Vertrages mit der Firma T. vom 17.11.2006 geltend zu machen.