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   AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11   

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https://dejure.org/2011,35516
AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11 (https://dejure.org/2011,35516)
AG Niebüll, Entscheidung vom 15.06.2011 - 18 C 11/11 (https://dejure.org/2011,35516)
AG Niebüll, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 18 C 11/11 (https://dejure.org/2011,35516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Verletzung der einem Miteigentümer gesetzlich zustehenden Mitwirkungsmöglichkeit i.R.e. Wohnungseigentümerversammlung kann zur Nichtigkeit getroffener Beschlüsse führen; Möglichkeit einer Nichtigkeit gefaßter Beschlüsse aufgrund vorsätzlicher Verletzung der ...

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Kostenerstattungsanspruch gegen Verwalter bei vorsätzlicher Verletzung des Teilnahmerechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter zuzulassen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter eines Wohnungseigentümers zuzulassen! ...

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 17.12.2004 - 16 Wx 191/04

    Nichtigkeit eines WEG -Beschlusses über die Wiederwahl des Verwalters

    Auszug aus AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11
    Richtig ist, dass einem Verwalter die Verfahrenskosten bereits nach Maßgabe des § 47 WEG a. F. bei vorsätzlicher Verhinderung der Versammlungsteilnahme eines Wohnungseigentümers bzw. Vertreters auferlegt werden konnte, wenn dieses in Ansehung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs gegen den Verwalter gerechtfertigt schien (OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2004 - 16 Wx 191/04).
  • OLG Köln, 03.12.2003 - 16 Wx 216/03

    Wahl des Versammlungsortes der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die vorsätzliche Verletzung der einem Miteigentümer gesetzlich zustehenden Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung zu einer Angreifbarkeit, wenn nicht gar Nichtigkeit der im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlussfassungen führt (OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2000 unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2003 - 16 Wx 216/03, NZM 2004, 793, Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2004 - 4 W 152/01 -, OLGR Celle 2001, 219).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss;

    Auszug aus AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die vorsätzliche Verletzung der einem Miteigentümer gesetzlich zustehenden Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung zu einer Angreifbarkeit, wenn nicht gar Nichtigkeit der im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlussfassungen führt (OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2000 unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2003 - 16 Wx 216/03, NZM 2004, 793, Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2004 - 4 W 152/01 -, OLGR Celle 2001, 219).
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