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   AG Niebüll, 27.05.2008 - 18 C 38/08   

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AG Niebüll, 27.05.2008 - 18 C 38/08 (https://dejure.org/2008,46566)
AG Niebüll, Entscheidung vom 27.05.2008 - 18 C 38/08 (https://dejure.org/2008,46566)
AG Niebüll, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 18 C 38/08 (https://dejure.org/2008,46566)
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  • KG, 27.08.1986 - 24 W 1747/86

    Zulässigkeit der Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen

    Auszug aus AG Niebüll, 27.05.2008 - 18 C 38/08
    Denn die unbefugt handelnde Person hat keinen Anspruch darauf, dass seine Pflichtwidrigkeit nur deshalb geduldet werden muss, weil die fehlerhafte Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung einen unter gewissen Voraussetzungen heilbaren Verfahrensmangel darstellt und die auf der so einberufenen Versammlung gefaßten Beschlüsse nur anfechtbar, aber nicht nichtig sind (so auchKG Beschluss vom 27.08.1986, NJW 1987, 386 [KG Berlin 27.08.1986 - 24 W 1747/86] [387]).
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