Rechtsprechung
AG Nienburg, 17.01.2008 - 14 C 324/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Sachverständigenhonorar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer …
Auszug aus AG Nienburg, 17.01.2008 - 14 C 324/07
Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens (BGH NJW-RR 89, 953/56). - BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 77/03
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung für …
Auszug aus AG Nienburg, 17.01.2008 - 14 C 324/07
Der Schädiger hat daher die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH NJW 2004, 3042). - BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus AG Nienburg, 17.01.2008 - 14 C 324/07
Der Höhe nach kann der Kraftfahrzeugsachverständige sein Honorar für ein Routinegutachten ohne Angabe des Zeitaufwandes nach dem Gegenstandswert festsetzen (BGH NJW 2006, 2472/74).