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   AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12   

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AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12 (https://dejure.org/2012,57930)
AG Nienburg, Entscheidung vom 29.08.2012 - 6 C 59/12 (https://dejure.org/2012,57930)
AG Nienburg, Entscheidung vom 29. August 2012 - 6 C 59/12 (https://dejure.org/2012,57930)
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  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1185/01

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch Verurteilung zum Schadensersatz

    Auszug aus AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
    Ausgangspunkt ist dabei, dass vom Gericht die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu respektieren ist und ihm nicht fremde Vorstellungen über angemessenes Wohnen und seine weitere Lebensplanung aufgedrängt werden dürfen (vgl. nur BVerfG WuM 2002, 21/22) .
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 317/10

    Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer

    Auszug aus AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird und die Darlegung des Interesses, dass diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (vgl. nur BGH NJW-RR 2012, 14/15, m.w.N.).
  • AG Pinneberg, 01.11.2002 - 66 C 212/02

    Herausgabe und Räumung eines Mietobjektes; Vorliegen eines Berechtigten

    Auszug aus AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
    Bei der Eigenbedarfskündigung dürfen nämlich an das Begründungserfordernis gemäß § 573 Abs. 3 BGB keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei bereits Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen, einem Vermieter aufzuerlegen, intime Dinge aus dem Lebensbereich seiner Familienangehörigen zu offenbaren ( vgl. nur BVerfG WuM 2000, 232/233; AG Pinneberg ZMR 2003, 199 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg Grundeigentum 2012, 273 ff .).
  • BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvR 619/02

    Überspannte Anforderungen an den Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen

    Auszug aus AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die im Sinne des sozialen Mietrechts vorgenommenen Einschränkungen der Privatnützigkeit des Wohnungseigentums durch die Beschränkung der vermieterseitigen Kündbarkeit von Wohnungsmietverhältnissen auf die Kündigungsgründe der §§ 573 ff. BGB nur unter der Voraussetzung verfassungsgemäß, dass die Vorschriften dieser Norm in der konkreten Anwendung durch die Instanzgericht im Einzelfall nicht durch überzogene Anforderungen ausgehöhlt werden (vgl. nur BVerfG NZM 2003, 592; Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573 Rd.nr. 42, 43) .
  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99

    Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Versagung einer Eigenbedarfskündigung wegen

    Auszug aus AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
    Bei der Eigenbedarfskündigung dürfen nämlich an das Begründungserfordernis gemäß § 573 Abs. 3 BGB keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei bereits Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen, einem Vermieter aufzuerlegen, intime Dinge aus dem Lebensbereich seiner Familienangehörigen zu offenbaren ( vgl. nur BVerfG WuM 2000, 232/233; AG Pinneberg ZMR 2003, 199 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg Grundeigentum 2012, 273 ff .).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 13.12.2011 - 9 C 128/11

    Kündigung "wegen Eigenbedarfs": Ohne weitere Begründung unzulässig!

    Auszug aus AG Nienburg, 29.08.2012 - 6 C 59/12
    Bei der Eigenbedarfskündigung dürfen nämlich an das Begründungserfordernis gemäß § 573 Abs. 3 BGB keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden, wobei bereits Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen, einem Vermieter aufzuerlegen, intime Dinge aus dem Lebensbereich seiner Familienangehörigen zu offenbaren ( vgl. nur BVerfG WuM 2000, 232/233; AG Pinneberg ZMR 2003, 199 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg Grundeigentum 2012, 273 ff .).
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