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AG Norden, 02.12.2010 - 8b Ls 22/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Norden, 02.12.2010 - 8b Ls 22/10
- LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11
Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung
In der Strafsache ... hat die II. große Strafkammer des Landgerichts Aurich auf die Beschwerde des Angeklagten vom 28.12.2010 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Norden vom 02.12.2010 (Az: 8b Ls 22/10) durch die unterzeichneten Richter am 11.01.2011 beschlossen:.Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Norden vom 02.12.2010 (Az: 8b Ls 22/10) aufgehoben.