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AG Norden, 26.01.2017 - 8b Ds 136/16 |
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Verfahrensgang
- AG Norden, 26.01.2017 - 8b Ds 136/16
- LG Aurich, 27.03.2017 - 11 KLs 3/17
- BGH, 14.11.2017 - 3 StR 464/17
Wird zitiert von ...
- LG Aurich, 27.03.2017 - 11 KLs 3/17 Der Angeklagte A. T. wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, Nötigung, vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in Tatmehrheit mit Beleidigung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Norden vom 26.01.2017 (Az.: 8b Ds 136/16) zu einer.
Zuletzt wurde der Angeklagte am 26.01.2017 durch das Amtsgericht Norden wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt (Az.: 8b Ds 136/16).
Die unter Punkt V. Ziff. 1 und 2 aufgeführten Einzelstrafen sind gesamtstrafenfähig mit der Einzelstrafe von neun Monaten aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgericht Norden vom 26.01.2017 (Az.: 8b Ds 136/16).