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   AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02   

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https://dejure.org/2003,25215
AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02 (https://dejure.org/2003,25215)
AG Nordenham, Entscheidung vom 11.07.2003 - 3 C 464/02 (https://dejure.org/2003,25215)
AG Nordenham, Entscheidung vom 11. Juli 2003 - 3 C 464/02 (https://dejure.org/2003,25215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugteilversicherung wegen eines Sturmschadens; Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; Unmittelbarkeit der Einwirkung durch den Sturm; Vorliegen eines unmittelbaren Sturmschadens für einen juristisch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugteilversicherung wegen eines Sturmschadens; Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; Unmittelbarkeit der Einwirkung durch den Sturm; Vorliegen eines unmittelbaren Sturmschadens für einen juristisch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Oldenburg, 12.03.1986 - 3 U 186/85

    Sittenwidrigkeit der Höhe einer Maklerprovision (Wucher)

    Auszug aus AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02
    Insbesondere hat die Entstehungsgeschichte, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, außer Betracht zu bleiben (vgl. nur BGH NJW-RR 1986, 857/858).
  • LG Karlsruhe, 14.07.1995 - 9 S 21/95

    Sturm; Unfallschaden; Teilkaskoversicherung; Pkw; Anhänger; Totalschaden

    Auszug aus AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02
    Dem entspricht es, dass das LG Karlsruhe in DAR 1995, 488, 489 [LG Karlsruhe 14.07.1995 - 9 S 21/95] einem unmittelbaren Sturmschaden für den Fall angenommen hat, dass zunächst ein mit dem Fahrzeug verbundener Anhänger sturmbedingt umstürzte und das Fahrzeug danach ausbrach und einen Totalschaden erlitt.
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