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AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugteilversicherung wegen eines Sturmschadens; Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; Unmittelbarkeit der Einwirkung durch den Sturm; Vorliegen eines unmittelbaren Sturmschadens für einen juristisch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Fahrzeugteilversicherung wegen eines Sturmschadens; Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8; Unmittelbarkeit der Einwirkung durch den Sturm; Vorliegen eines unmittelbaren Sturmschadens für einen juristisch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 16.01.2003 - 13 S 647/03
- AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02
- LG Oldenburg, 12.12.2003 - 13 S 647/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 12.03.1986 - 3 U 186/85
Sittenwidrigkeit der Höhe einer Maklerprovision (Wucher)
Auszug aus AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02
Insbesondere hat die Entstehungsgeschichte, die der Versicherungsnehmer typischerweise nicht kennt, außer Betracht zu bleiben (vgl. nur BGH NJW-RR 1986, 857/858). - LG Karlsruhe, 14.07.1995 - 9 S 21/95
Sturm; Unfallschaden; Teilkaskoversicherung; Pkw; Anhänger; Totalschaden
Auszug aus AG Nordenham, 11.07.2003 - 3 C 464/02
Dem entspricht es, dass das LG Karlsruhe in DAR 1995, 488, 489 [LG Karlsruhe 14.07.1995 - 9 S 21/95] einem unmittelbaren Sturmschaden für den Fall angenommen hat, dass zunächst ein mit dem Fahrzeug verbundener Anhänger sturmbedingt umstürzte und das Fahrzeug danach ausbrach und einen Totalschaden erlitt.