Rechtsprechung
   AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,49834
AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17 (https://dejure.org/2017,49834)
AG Nordenham, Entscheidung vom 22.11.2017 - 3 C 181/17 (https://dejure.org/2017,49834)
AG Nordenham, Entscheidung vom 22. November 2017 - 3 C 181/17 (https://dejure.org/2017,49834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2014 - 1 U 52/12

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerbsunfähigkeit des Unfallgeschädigten

    Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
    Der Schädiger ist vielmehr darlegungs- und beweispflichtig für die konkrete Ersparnis berufsbedingter Aufwendungen (OLG Düsseldorf, 12.8.2014, 1 U 52/12 -Juris).
  • LG Bochum, 05.07.2007 - 6 O 116/07
    Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
    Entgegen der Meinung der Beklagten kann der Arbeitgeber vom Schädiger auch Ersatz der entstandenen Anwaltskosten aus Anlass der konkreten Anspruchsverfolgung verlangen, wenn er selbst den Anwalt erst nach dem Übergang mit der Geltendmachung beauftragt hat (LG Bochum, Urteil vom 05. Juli 2 0 0 7 - 6 0 116/07-, Rn. 28, Juris).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
    Zwar muss sich der Anspruchsgläubiger bei einem Anspruch aus § 6 EFZG aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Verdienstausfall aus dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs grundsätzlich eine Kürzung des Anspruches um ersparte Aufwendungen seines Arbeitnehmers gefallen lassen (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 2001, 456; OLG Saarbrücken VersR 1976; 270 ff.}. Jedoch ist bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des zu ersetzenden entgangenen Verdienstes zwar nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens ermittelt werden. Dieser Prozentsatz lässt sich aber nicht generell festlegen, sondern ist vom jeweiligen Fall abhängig (vgl. OLG Gelle, Urteil vom 29.11.2005, 14 U 58/05 - Juris).
  • OLG Celle, 29.11.2005 - 14 U 58/05

    Berechnung des Verdienstausfallschadens infolge eines Verkehrsunfalls; Schätzung

    Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
    Zwar muss sich der Anspruchsgläubiger bei einem Anspruch aus § 6 EFZG aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Verdienstausfall aus dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs grundsätzlich eine Kürzung des Anspruches um ersparte Aufwendungen seines Arbeitnehmers gefallen lassen (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 2001, 456; OLG Saarbrücken VersR 1976; 270 ff.}. Jedoch ist bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des zu ersetzenden entgangenen Verdienstes zwar nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens ermittelt werden. Dieser Prozentsatz lässt sich aber nicht generell festlegen, sondern ist vom jeweiligen Fall abhängig (vgl. OLG Gelle, Urteil vom 29.11.2005, 14 U 58/05 - Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht