Rechtsprechung
AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,49834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 12.08.2014 - 1 U 52/12
Umfang des Schadensersatzes bei Erwerbsunfähigkeit des Unfallgeschädigten
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
Der Schädiger ist vielmehr darlegungs- und beweispflichtig für die konkrete Ersparnis berufsbedingter Aufwendungen (OLG Düsseldorf, 12.8.2014, 1 U 52/12 -Juris). - LG Bochum, 05.07.2007 - 6 O 116/07
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
Entgegen der Meinung der Beklagten kann der Arbeitgeber vom Schädiger auch Ersatz der entstandenen Anwaltskosten aus Anlass der konkreten Anspruchsverfolgung verlangen, wenn er selbst den Anwalt erst nach dem Übergang mit der Geltendmachung beauftragt hat (LG Bochum, Urteil vom 05. Juli 2 0 0 7 - 6 0 116/07-, Rn. 28, Juris). - OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der …
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
Zwar muss sich der Anspruchsgläubiger bei einem Anspruch aus § 6 EFZG aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Verdienstausfall aus dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs grundsätzlich eine Kürzung des Anspruches um ersparte Aufwendungen seines Arbeitnehmers gefallen lassen (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 2001, 456; OLG Saarbrücken VersR 1976; 270 ff.}. Jedoch ist bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des zu ersetzenden entgangenen Verdienstes zwar nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens ermittelt werden. Dieser Prozentsatz lässt sich aber nicht generell festlegen, sondern ist vom jeweiligen Fall abhängig (vgl. OLG Gelle, Urteil vom 29.11.2005, 14 U 58/05 - Juris). - OLG Celle, 29.11.2005 - 14 U 58/05
Berechnung des Verdienstausfallschadens infolge eines Verkehrsunfalls; Schätzung …
Auszug aus AG Nordenham, 22.11.2017 - 3 C 181/17
Zwar muss sich der Anspruchsgläubiger bei einem Anspruch aus § 6 EFZG aus übergegangenem Recht auf Ersatz von Verdienstausfall aus dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs grundsätzlich eine Kürzung des Anspruches um ersparte Aufwendungen seines Arbeitnehmers gefallen lassen (vgl. dazu OLG Hamm, NJW-RR 2001, 456; OLG Saarbrücken VersR 1976; 270 ff.}. Jedoch ist bei der Berechnung des Verdienstausfallschadens eine Schätzung ersparter berufsbedingter Aufwendungen nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Dabei kann die Verminderung des zu ersetzenden entgangenen Verdienstes zwar nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens ermittelt werden. Dieser Prozentsatz lässt sich aber nicht generell festlegen, sondern ist vom jeweiligen Fall abhängig (vgl. OLG Gelle, Urteil vom 29.11.2005, 14 U 58/05 - Juris).